Detailergebnis zu DOK-Nr. 45678
Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßenbau TP A-StB - Teil: Spurbildungsversuch - Bestimmung der Spurrinnentiefe im Wasserbad (Ausgabe 1997)
Autoren | |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1997, 8 S., 2 T (FGSV-Nr. 756/2)
Der Spurbildungsversuch wurde in England entwickelt, um das Haftverhalten und vor allem die Standfestigkeit von Asphalt überprüfen zu können. Als Probestücke dienen eigens hergestellte Platten. Ausbaustücke oder Bohrkerne mit einer horizontalen Mindestabmessung von ca. 30 cm und einer Dicke zwischen 4 und 12 cm. Die Proben werden in einem Stahlrahmen befestigt und je nach Dicke 60 bis 20 min in einem Wasserbad temperiert, wobei die Überdeckung etwa 2 cm betragen sollte. Für Asphaltbinder beträgt die Prüftemperatur 50 Grad Celsius. Die Beanspruchung erfolgt mit einem Stahlrad mit planebener Lauffläche; das Rad hat eine Breite von 47 mm und einen Durchmesser von 203,5 mm. Nach einer Vorbelastung durch das maschinengetriebene Rad durch 10 Überrollungen werden weitere 20.000 Überrollungen vorgenommen, oder die Beanspruchung wird bei einer Spurrinnentiefe von 20 mm abgebrochen. Es werden zwei Probekörper gleichzeitig untersucht. Die sich bildende Spurrinnentiefe wird als Weg-Zeit-Kurve aufgezeichnet. Bisher liegen Erfahrungen für Gußasphalt, Splittmastixasphalt und Asphaltbeton bis zu einem Größtkorn von 22 mm vor. Bevorzugt werden allerdings Asphaltbinder geprüft. Das Verfahren kann im Sinne einer erweiterten Eignungsprüfung eingesetzt werden. Von Kontrollprüfungen mit vertragsrechtlichem Hintergrund sollte man allerdings absehen, weil die Präzision des Verfahrens noch nicht bekannt ist.