Detailergebnis zu DOK-Nr. 45734
Frauenbelange in der Verkehrsplanung
Autoren |
J. Krause G. Feller P. Kellermann |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1997, 67 S., Anhang, 41 B, 5 T, zahlr. Q (FGSV-Arbeitspapier Nr. 44). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ap-frauenbelange
In dem Arbeitspapier wird detailliert und praxisnah der derzeitige Kenntnisstand zum Thema Frauen in der Stadt- und Verkehrsplanung zusammengestellt. Dabei sind viele der dargestellten Maßnahmen zwar bekannt, werden jedoch mangels Kenntnis der spezifischen Belange von Frauen oft nicht berücksichtigt. Bei der Realisierung von Planungsmaßnahmen gilt es jedoch immer, mehrere Aspekte zu berücksichtigen und die verschiedenen Belange gegeneinander abzuwägen. Teil I des Arbeitspapieres (Daten - Fakten - Argumente) beinhaltet den Erkenntnisstand aus Forschung und Praxis und formuliert frauenspezifische Belange hinsichtlich der gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Mobilität sowie der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum. Auf der Basis von Planungsgrundsätzen wird in Teil II konkret dargestellt, wie die Belange von Frauen im Rahmen der Raumordnung und Stadtentwicklung sowie bei Konzepten und Einzelmaßnahmen im Fuß- und Radverkehr, beim ÖPNV/Regionalverkehr, beim MIV und den Verknüpfungspunkten der einzelnen Verkehrsmittel stärker berücksichtigt werden können. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie eine stärkere Beteiligung von Frauen am Planungsprozeß erreicht werden kann. Der Anhang enthält ein ausführliches weiterführendes Literaturverzeichnis, eine Zusammenstellung von Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen sowie Adressen von Institutionen und Verbänden zum Thema Frauen in der Planung. Das Arbeitspapier wendet sich an alle, die direkt oder indirekt mit der Stadt- und Verkehrsplanung und der Beeinflussung und Steuerung des Verkehrsgeschehens befaßt sind. Es soll aber auch Informations- und Argumentationshilfe für die interessierte Fachöffentlichkeit sowie aktive Bürgerinnen und Bürger und Multiplikatoren sein. Ziel ist es, die spezifischen Belange von Frauen zu benennen und für die Notwendigkeit ihrer Berücksichtigung zu sensibilisieren.