Detailergebnis zu DOK-Nr. 45822
Technische Prüfvorschriften für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Dichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil 3 (TP-BEL-B) (Ausgabe 1995)
Autoren | |
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Sachgebiete |
15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen |
Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1995, 43 S., 12 B, zahlr. T (FGSV-Nr. 781/3)
Die TP-BEL-B, Teil 3 gehören gemeinsam mit den Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Dichtungsschichten nach ZTV-BEL-B, Teil 3 zum Regelwerk der ZTV-BEL-B, Teil 3 mit Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff. In den Technischen Prüfvorschriften (TP) werden alle Prüfverfahren beschrieben, die an den Baustoffen und den Baustoffsystemen durchzuführen sind, um die Grundprüfung für die Baustoffe und das Baustoffsystem zu bestehen. Die Prüfverfahren sind auf Flüssigkunststoff-Dichtungsschichten auf Polyurethanbasis ausgerichtet. Andere Stoffsysteme können in Anlehnung an die TP-BEL-B, Teil 3 ebenfalls geprüft werden. In der Grundprüfung wird unterschieden nach Identitäts-, Applikations- und Funktionsprüfungen. Hiermit werden einerseits stoffspezifische Kennwerte ermittelt und andererseits wird die Anwendbarkeit und die Funktionsfähigkeit der Baustoffe ermittelt. Neben Prüfungen an den Einzelbaustoffen werden die Baustoffe auch im System der Brückenabdichtung und des Brückenbelags auf Funktionsfähigkeit geprüft. Die Prüfungen erfolgen an unbeanspruchten Proben und an Proben, die bestimmten, praxisrelevanten Beanspruchungen unterworfen wurden. Schon die Probenherstellung erfolgt bei unterschiedlichen, in der Praxis vorkommenden, klimatischen Bedingungen. Der Stoffhersteller muß der Prüfstelle u.a. Angaben über Anwendungsbereiche, Unterlagen und Verarbeitungsbedingungen, Einbaugeräte und Verarbeitung machen. Er muß auch Angaben zur Identitätsprüfung seiner Stoffe machen, die nur zur Information für die Prüfstelle bestimmt sind, aber nicht Inhalt des Grundprüfungszeugnisses werden. Neben der Beschreibung der Prüfverfahren enthält die TP-BEL-B, Teil 3 im Anhang ein Schema über den Prüfungsablauf, aus dem in übersichtlicher Form Anzahl und Reihenfolge der Prüfungen ersichtlich sind. Die Grundprüfung liefert nur den grundsätzlichen Nachweis der Eignung der Baustoffe im Zusammenhang mit der Bauart. Für bestimmte Objekte sind unter Umständen zusätzliche Eignungsprüfungen erforderlich.