Detailergebnis zu DOK-Nr. 45840
Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten für Radfahrer
Autoren |
W. Angenendt M. Wilken |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 737, 1997, 170 S., zahlr. B, T, Q
Vielfach fehlt in den Städten und Gemeinden der Platz, um Radverkehrsanlagen in anspruchsgerechten Breiten unter Beachtung der Belange der übrigen Nutzergruppen realisieren zu können. Zu den Alternativlösungen zur Sicherung des Radverkehrs mit modifizierten Benutzungsregelungen zählt die Freigabe hierfür geeigneter Gehwege für den Radverkehr (Beschilderung mit Z 239 StVO "Sonderweg Fußgänger" und Zusatzschild 1022-10 "Radfahrer frei"). Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr vertreten werden kann oder zu empfehlen ist. Es werden Abgrenzungen gegenüber der Führung des Radverkehrs auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Z 240 StVO) sowie der Fahrbahnführung des Radverkehrs ohne Benutzungsrecht der Gehwege für Radfahrer vorgenommen. Die Beantwortung der zur gemeinsamen Führung von Radfahrern und Fußgängern klärungsbedürftigen Fragestellungen erfolgt auf der Basis von Verkehrsverhaltensuntersuchungen, Verkehrsteilnehmerbefragungen (Fußgänger und Radfahrer) sowie ergänzenden Unfallanalysen. Im Rahmen der Verkehrsverhaltensanalysen wurde das Wegewahlverhalten (Gehwegnutzung/Fahrbahnnutzung) von Radfahrern untersucht, Analysen mit Registrierung von Verkehrsverhaltenskennwerten für Radfahrer durchgeführt und Interaktionen zwischen Radfahrern und Fußgängern bzw. Kraftfahrzeugen analysiert. Auf Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse werden die Einsatzbedingungen der Regelung "Gehweg/Radfahrer frei" konkretisiert und Hinweise zur Ausgestaltung entwickelt.