Detailergebnis zu DOK-Nr. 45855
Hochrechnungsfaktoren für manuelle und automatische Kurzzeitzählungen im Innerortsbereich
Autoren |
G. Schmidt B. Thomas |
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Sachgebiete |
6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 732, 1996, 180 S., zahlr. B, T, Q
Zur Ableitung von Faktoren zur Hochrechnung kurzzeitig manuell oder automatisch durchgeführter Querschnittzählungen im Innerortsbereich auf "durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken" (DTV) sowie DTV-Werte der Fahrtzweckgruppen Werktag, Urlaub, Sonntag (DTV(Index W,U,S)) wurden anhand umfangreichen Datenmaterials die räumlichen und zeitlichen Variabilitäten im Tages-, Wochen- und Jahresganglinienverlauf der stündlichen und täglichen Verkehrsstärken analysiert und Zusammenhänge zwischen DTV und den maßgebenden stündlichen Bemessungsverkehrsstärken untersucht. Im Gegensatz zur Methodik der bundesweiten Straßenverkehrszählungen auf den Außerortsstraßen, bei der die Hochrechnungsfaktoren aus zeitgleich zur Kurzzeiterhebung betriebenen Langzeiterhebungen abgeleitet werden, basieren die Faktoren in den vorliegenden Berechnungsschritten auf Daten aus zurückliegenden Jahren, aber dabei teilweise über mehrere Jahre gemittelt zur Ausschaltung jahresspezifischer Besonderheiten. Das entwickelte Hochrechnungsverfahren ist in zwei Hauptstufen gegliedert: In Stufe 1 werden Zählungen über wenige Stunden auf den Tagesverkehr (0-24 Uhr) des Zähltags hochgerechnet, in Stufe 2 erfolgt die Umrechnung dieses Tageswertes auf das Mittel aller Wochentage (Mo-So) der Zählwoche, dann auf das Jahresmittel DTV und auf die DTV-Werte der Fahrtzweckgruppen. Bei allen Berechnungsschritten wurde nach Personen- und Güterverkehr (bzw. Pkw und Lkw) unterschieden. Eine weitergehende Fahrzeugarten-Unterscheidung war wegen fehlender Datengrundlagen nicht möglich. Insgesamt ist festzustellen, daß, auch wenn die entwickelte Methodik erfolgversprechend zu sein scheint, aufgrund der vielfältigen Randbedingungen im Innerortsbereich die verfügbare Datengrundlage nicht ausreicht, um genügend abgesicherte Ergebnisse für eine Anwendung in der Praxis zu liefern.