Detailergebnis zu DOK-Nr. 46289
Neufassung der ZTVE-StB - Anmerkungen zur Methode M3 für das Prüfen der Bodenverdichtung
Autoren |
E. Wittmann |
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Sachgebiete |
7.2 Erdarbeiten, Felsarbeiten, Verdichtung |
Straße und Autobahn 48 (1997) Nr. 9, S. 509-511
Die Neufassung wurde von der FGSV erarbeitet, weil durch die Neuauflage der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18 299 und DIN 18 300 im Juni 1996 eine Vielzahl von Verweisen angepaßt werden mußte und weil bei der Methode M3 für das Prüfen der Verdichtung die statistische Auswertung von Prüfergebnissen, die aus subjektiv ausgewählten und nicht - wie notwendig - an durch Zufallsauswahlverfahren festgelegten Prüfpunkten gewonnen wurden, vorgesehen war. Nach wie vor gilt in den ZTVE-StB 94, Fassung 97, als Regelfall bei der Anwendung der Methode M3 folgendes Vorgehen: 1.) Erarbeitung einer Arbeitsanweisung durch Probeverdichtung; 2.) Dokumentation der Einhaltung der Arbeitsanweisung und 3.) Nachweis des Verdichtungserfolgs durch Eigenüberwachungsprüfungen im Umfang der Tabelle 7 der ZTVE-StB 94. Ein Richtlinientext zeigt die Möglichkeit auf, auf die Eigenüberwachungsprüfungen verzichten zu können.