Detailergebnis zu DOK-Nr. 46509
Asphaltstraßenbau mit Verhaltensgarantie bei der Straßenverwaltung von Wisconsin (Orig. engl.: Wisconsin departement of transportation's asphaltic pavement warranties)
Autoren |
G.C. Whited S.F. Shober K.W. McMullen |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 11.2 Asphaltstraßen |
Transportation Research Record (TRB) H. 1543, 1996, S. 113-119, 1 B, 3 T
Mit dem Ziel auf wirtschaftliche Weise höhere Nutzungsdauern von Asphaltbefestigungen zu erreichen, wurden Decken zweistreifiger Landstraßen, davon eine Bundesstraße, ausschließlich aufgrund verhaltensorientierter Anforderungen mit 5jähriger Gewährleistung ausgeführt. Erfahrung und Innovationskraft der Baufirmen sollen so besser genutzt werden. Der Auftraggeber verzichtet auf die üblichen Vorgaben sowie auf Mitwirkung und Inspektion während des Baues; entsprechende Vertragsvorschriften wurden gemeinsam von Verwaltung und Industrie erarbeitet und haben sich bei den Versuchsbaustellen als praktikabel erwiesen. Der Hersteller, dem die Auswahl der Baustoffe samt Eignungsprüfung, die Art und Weise der Bauausführung einschließlich Überwachung obliegt, garantiert eine bestimmte Befahrbarkeit für 5 Jahre. Prüfmerkmale und Grenzwerte hierzu wurden aufgrund langjähriger Erfahrungen aus Zustandserfassungen festgelegt. Sie und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen (abhängig von den Ergebnissen der jährlichen Zustandsmessungen) sind vertraglich vereinbart. Eine Bürgschaft eines anerkannten Instituts ist zu stellen: Der Betrag liegt etwa in Höhe der Kosten für eine Deckschicht. Die Angebotspreise waren 5-10 % höher als die Summe der Kosten bei konventioneller Vergabe plus üblicher Erhaltungskosten.