Detailergebnis zu DOK-Nr. 46567
Die StVO-Novelle - Konsequenzen für die Radverkehrsplanung
Autoren |
W. Draeger |
---|---|
Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 12, S. 581-596, 28 B, 2 T, 14 Q
Mit der "24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (kurz: StVO-Novelle '97) und der Änderung der zugehörigen Passagen in der Verwaltungsvorschrift (VwV) sind zahlreiche neue Regelungen zugunsten des Fahrradverkehrs eingeführt worden. Die langen Jahre des Experimentierens in Ländern und Kommunen scheinen sich gelohnt zu haben. Die Bestandteile von Radverkehrsnetzen an Strecken und Kreuzungen/Einmündungen sind nunmehr nahezu vollständig mit neuen Regelungen belegt. Daraus ergeben sich wesentliche Chancen zur Förderung und Sicherung des Radverkehrs insbesondere im städtischen Bereich. Für Kommunen, die bisher schon die Regelungen der StVO und der Verwaltungsvorschrift großzügig zugunsten des Fahrradverkehrs ausgelegt haben, könnten sich jedoch auch Nachteile dahingehend einstellen, daß bereits getroffene Maßnahmen überdacht und ggf. geändert oder ganz rückgängig gemacht werden müssen. Die wesentlichen Neuerungen werden in der Veröffentlichung aufgeführt, näher erläutert und auf diesem Hintergrund einer kritischen Wertung unterzogen. Es wird dargelegt, daß einige Regelungen von den aus Forschungsarbeiten resultierenden Ergebnissen und Folgerungen mehr oder minder deutlich abweichen. Damit dürfte in einigen wesentlichen Regelungen Nachbesserungsbedarf bestehen. Es sollte auch erwogen werden, nicht erforderliche "Überregelungen" der VwV der Planungspraxis besser anzupassen oder sie gänzlich der Planungshoheit der Kommunen zu überlassen. Zahlreiche Beispiele realisierter Maßnahmen (mit Bildern) untermauern, daß die z.T. starren Anforderungen der Praxis gerecht werden können. Andererseits weist die VwV nunmehr Regelungen auf, die es ermöglichen, bisher nur mit Hilfe von Ausnahmegenehmigungen experimentell erprobte Lösungen generell anzuwenden.