Detailergebnis zu DOK-Nr. 46580
Warnblinken an Bushaltestellen - Vorschläge zu Wegen aus einer Sackgasse
Autoren |
D. Jessen |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 12, S. 597-601, 4 B, 1 Q
Zur Verbesserung der Sicherheit im Schulbusverkehr trat am 1.8.1995 eine StVO-Änderungsverordnung in Kraft. Danach darf an allen Bussen, die an Haltestellen Warnblinklicht zeigen, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden; das gilt auch für den Gegenverkehr. Das soll jedoch künftig nur noch an den Haltestellen geschehen, die von den Verkehrsbehörden als besonders gefährlich eingestuft werden. Die verkehrsbehördliche Anordnungspraxis divergiert in hohem Maße. Und der Verkehrsalltag entspricht nicht entfernt den hohen Ansprüchen. Es werden Auswege aus der Sackgasse zur Diskussion gestellt: Verzicht auf die Schrittgeschwindigkeitsauflage für beide Richtungen. Oder: Totales Überhol- und Vorbeifahrverbot am warnblinkenden Bus, jedoch ohne Auflagen für den Gegenverkehr. Aus ähnlicher Begründung wird für den aus einer Haltebucht herausfahrenden Bus ein wirksames "Wegerecht" durch rote Blinkleuchten gefordert. Schlußfrage: Sollte für die Bushaltestellen nicht eine europäische Harmonisierung angestrebt werden?