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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46692

Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden an Straßen - Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 88) (Ausgabe 1997)

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1997, 56 S., 24 B, 13 T, 7 Q (FGSV-Nr. 552)

Die Ergänzung "Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden an Straßen" zu den "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen" ( ZTV-Lsw 88) wurde auf der Grundlage von Ergebnissen von Forschungsvorhaben und Probebelastungen erarbeitet und stellt den derzeitigen Stand der Erfahrungen und der wissenschaftlichen Erkenntnisse dar. Die Ergänzung enthält Berechnungsannahmen, ein Berechnungsverfahren und Bemessungshilfen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten. Das dargestellte Berechnungsverfahren kann für die unterschiedlichsten Berechnungsannahmen verwendet werden. Für die übrigen Teile der Lärmschutzwände gelten die ZTV-Lsw 88 uneingeschränkt. Darüber hinaus wurden auf der Basis einer Bemessungswindlast von 1,0 kN/ qm für 5 Regelquerschnitte von Lärmschutzwänden und drei Bodengruppen des Baugrundes Bemessungshilfen in Tabellenform für Bohrpfähle und Stahlpfosten entwickelt. Sie sollen zu einheitlichen Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen derartiger Konstruktionen in allen Bundesländern führen, die in den Windlastzonen I und II nach ENV 1991 liegen, und die bisher nur in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorhandenen ergänzenden Regelungen zu den ZTV-Lsw 88 ersetzen. Für Bundesländer, die in den Windlastzonen III und IV nach ENV 1991 liegen, können die Regelfälle nicht angewendet werden. In diesen Fällen ist das Berechnungsverfahren anzuwenden. In den vorliegenden Ergänzungen wird auf die derzeit noch gültigen nationalen Normen Bezug genommen, um den Berechnungsaufwand für die Regelfälle, deren Ergebnisse durch jahrelange gute Erfahrungen in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz abgesichert sind, nicht wiederholen zu müssen. Unabhängig davon existieren bereits Entwürfe Europäischer Normen im Rahmen des neuen Sicherheitskonzeptes der Europäischen Harmonisierung.