Detailergebnis zu DOK-Nr. 46880
Neuregelung der Radwegebenutzungspflicht nach der StVO und VwV-StVO
Autoren |
D. Alrutz G. Ruwenstroth H. Hülsen |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Straßenverkehrstechnik 42 (1998) Nr. 3, S. 117-122, 8 B, 2 T
Am 1.9.1997 wurde die StVO und die VwV-StVO in wesentlichen den Radverkehr betreffenden Aspekten geändert. Eine sowohl für die Nutzer als auch für die zuständigen Behörden bedeutende Änderung stellt die Neuregelung der Radwegebenutzungspflicht dar. Ausgehend von der Erkenntnis, daß viele Radwege der Anforderung nicht genügen und oft auch nicht ausreichend verkehrssicher sind, wird die generelle Benutzungspflicht straßenbegleitender Radwege aufgehoben. Nach einer Übergangsfrist bis zum 1.10.1998 müssen nur noch solche Radverkehrsanlagen benutzt werden, die mit einem Verkehrszeichen ( Z 237, 240, 241 StVO) als Sonderweg für Radfahrer ausgewiesen sind. Nicht gekennzeichnete sogenannte "andere Radwege", dürfen in Fahrtrichtung rechts benutzt werden, Radfahrer dürfen dann aber auch auf der Fahrbahn fahren. Die Kennzeichnung als "Pflicht- Radweg" ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft, die im einzelnen in der VwV-StVO benannt werden (Breite, Linienführung, Oberflächenbeschaffenheit, Führung an Knotenpunkten). Dies setzt eine Überprüfung der vorhandenen Radverkehrsanlagen voraus. Ergibt die Überprüfung, daß eine Radverkehrsanlage derzeit nicht den Kriterien genügt, sind Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen oder ggf. andere geeignete Führungsformen zu wählen. Die für die Überprüfung der Radverkehrsanlagen notwendigen Arbeitsschritte und Entscheidungsabläufe sowie nähere Erläuterungen zu den Festlegungen der VwV-StVO werden in den nun vorliegenden "Hinweisen zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen eingehend erläutert. Eine kritische Auseinandersetzung mit den neuen StVO- Regelungen enthält ein Diskussionsbeitrag von W. Wirth "Die Radverkehrs-Novelle: Mehr Fragen als Antworten?" (S. 142-146 in Straßenverkehrstechnik 3/98)