Detailergebnis zu DOK-Nr. 46885
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Konflikt zwischen Vertrag und verkehrsrechtlicher Anordnung
Autoren |
W. Schulte |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 5.22 Arbeitsstellen |
Straßenverkehrstechnik 42 (1998) Nr. 3, S. 123-127, 1 B, 7 Q
Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind u.a. die RSA 95, die Anleitung gibt, wie verkehrsrechtliche Anordnungen aufzustellen sind, und die neuen ZTV-SA 97 zu beachten, die auch für den bauausführenden Auftragnehmer verbindlicher Bestandteil des Bauvertrages werden. Die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sind verpflichtet, für jede Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eine "verkehrsrechtliche Anordnung" zu erteilen. Der bauausführende Unternehmer hat sie umzusetzen, obwohl zum Zeitpunkt der Ausschreibung/Angebotsabgabe die Verkehrssicherungsmaßnahmen im einzelnen nicht endgültig feststehen. Werden später wesentlich geänderte Maßnahmen erforderlich, sind diese nach den ZTV-SA als Besondere Leistungen zu vergüten.