Detailergebnis zu DOK-Nr. 46892
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Versicherungsanreize
Autoren |
H. Baum T. Kling |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Mensch und Sicherheit H. 82, 1997, 194 S., zahlr. B, T, Q
Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit erstrecken sich bisher weitgehend auf Verbesserungen der Straßeninfrastruktur und der Fahrzeugtechnik, auf Aufklärung und Information sowie auf das Verkehrs- und Strafrecht.Die Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrssicherheit über finanzielle Anreize im Versicherungssystem sind bisher weitgehend unerforscht und werden noch nicht genutzt. Die Untersuchung stützt sich auf eine Analyse des bestehenden Versicherungssystems, auf Erfahrungen, die mit neuen Ansatzpunkten im Ausland erzielt wurden, sowie auf die Erkenntnisse aus Expertengesprächen. Es werden die Ausgestaltungsmöglichkeiten herausgearbeitet, die Wirkungen auf das Unfallgeschehen untersucht, Rechtsfragen geklärt und konkrete Vorschläge für finanzielle Versicherungsanreize unterbreitet. Außer der Kfz-Versicherung werden auch finanzielle Anreize bei anderen privaten Versicherungen und im Sozialversicherungssystem untersucht. Das Unfallgeschehen und dessen Beeinflußbarkeit werden in bezug auf drei Unfalldeterminanten untersucht: das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Fahrzeugmerkmale und Fahrleistungen. Es zeigt sich, daß die stärkere persönliche Haftung des Verkehrsteilnehmers, z.B. durch eine stärkere Spreizung des Bonus-Malus-Systems, die Einführung einer Selbstbeteiligung in der Kfz- Haftpflichtversicherung oder einen stärkeren Fahrzeugführerbezug den größten Erfolg verspricht. Zusätzlich wird untersucht, wie hoch die Kosten für Verkehrsunfälle sind, die nicht durch Kfz-Versicherungen gedeckt sind, sondern in andere Versicherungssysteme (insbesondere Sozialversicherung) abgewälzt werden. Mehrere Vorschläge zur Internalisierung dieser Kosten werden diskutiert. Abschließend wird in einer juristischen Expertise erörtert, inwieweit die Vorschläge zur Umgestaltung der Versicherungssysteme mit geltendem Recht vereinbar sind und welcher rechtliche Handlungsbedarf besteht. Dabei wird deutlich, daß die Verwirklichung einiger Maßnahmen rechtlich problematisch erscheint und weitgehende Anpassungen der Gesetze erfordern.