Detailergebnis zu DOK-Nr. 46966
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Kommentar
Autoren |
F. Kastner M. Ronellenfitsch E.A. Marschall |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
Köln u.a.: Carl Heymanns Verlag, 5., völlig neu bearb. Aufl., 1998, XXIX, 1029 S., 12 B
Der "Marschall/Schroeter/Kastner" ist eine feste Größe in der deutscher Fachliteratur zum Straßenrecht: In nunmehr 5., völlig neu bearbeiteter Auflage ist der Standardkommentar zum Bundesfernstraßengesetz vor kurzem erschienen. Die einleitenden "Erläuterungen zum Bundesfernstraßengesetz" vor § 1 FStrG enthalten insbesondere eine sehr nützliche, kommentierende Übersicht über die Rechtsfortentwicklung des Bundesfernstraßengesetzes. Der Kommentar bezieht auch zu derzeit höchst strittigen und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Fragen Position. So wird beispielsweise dem Bund das Recht zugesprochen nach Art. 85 Abs. 3 GG einem Land die Weisung zu erteilen, eine Bundesfernstraße, deren Funktion für den weiträumigen Verkehr nicht mehr gegeben ist, in eine Straße nach Landesrecht abzustufen. In den Erläuterungen zu § 1 FStrG wird auch zu einem neuen Finanzierungsmodell im Straßenbau Stellung bezogen; resümierend und begründend wird festgestellt, daß das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vom 30. August 1994, dessen Text im Anhang vollständig abgedruckt ist, zwar insoweit die Auftragsverwaltung "weitgehend verändert", aber sie "nicht in ihrem Kern beeinträchtigt", so daß das Gesetz mit Art. 90 Abs. 2 GG vereinbar ist. Die Ausführungen zur Linienbestimmung und zur Planfeststellung sind im Verhältnis zur Vorauflage noch umfangreicher; die Kommentierung hat jetzt den Umfang eines monographieähnlichen Kompendiums für Straßenplanung, was durchaus ein Vorzug ist: Es werden die Zusammenhänge zwischen der fernstraßenrechtlichen Fachplanung und dem ihr vorgelagerten Raumordnungsverfahren sowie der als unselbständiger Teil in sie integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung dargestellt. Die Kommentierung zu § 17 FStrG, in der dem Verkehrslärm wegen seiner gewachsenen Bedeutung für die Straßenplanung ein eigenständiger Abschnitt gewidmet ist, ist durch einen sehr umfangreichen Fußnotenapparat mit Hinweisen zur kaum noch überschaubaren Rechtsprechung zur Straßenplanung versehen. Dem Kommentar ist ein Sachverzeichnis und ein Anhang beigefügt, in dem für das Straßenrecht wichtige Gesetze und Richtlinien abgedruckt sind.