Detailergebnis zu DOK-Nr. 46984
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung am Elzer Berg
Autoren |
W. Krux H. Potthoff |
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Sachgebiete |
5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) 6.0 Allgemeines |
Straßenverkehrstechnik 42 (1998) Nr. 4, S. 189-194, 6 B, 12 Q
Auf dem Streckenabschnitt Elzer Berg der BAB A 3 zwischen Köln und Frankfurt/M. gilt seit Anfang der 70er Jahre eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h (linker und mittlerer Fahrstreifen) bzw. 40 km/h (rechter Fahrstreifen). Die auf der Gefällstrecke gemessenen Geschwindigkeiten und die hohe Anzahl schwerer Unfälle sollte durch die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und deren Überwachung im April 1972 zurückgehen. An 2 von 4 Schilderbrücken, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigen, werden Geschwindigkeitskontrollen für alle 3 Fahrstreifen durchgeführt. Die Auswertung der Unfalldaten der Jahre 1989 bis 1994 ergab einen Rückgang der Unfallrate von 0,7 Unfälle/10(hoch 8) Fz · km auf 0,3 Unfälle/10(hoch 8) Fz · km . Die Unfallkostenrate sank von 56,69 DM/1.000 Fz ·km (1989) auf 17,03 DM/1.000 Fz · km (1994). Der überwiegende Teil der Unfälle (über 70 %) sind "Unfälle im Längsverkehr", d.h. "Einholen eines Einzelfahrzeuges" und "Spurwechsel". Der Unfalltyp "Einholen eines Einzelfahrzeuges" bewirkte die schwerste Unfallfolge. Der Lkw kann als hauptsächlicher Verursacher kritischer Fahrsituationen betrachtet werden. Eigene durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen bestätigen die in der Literatur genannten Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Neben einem Rückgang des Geschwindigkeitsniveaus konnte auch eine Verringerung der Geschwindigkeitsdifferenzen festgestellt werden. Obwohl erfahrungsgemäß die Überschreitungshäufigkeit mit kleiner werdender zulässiger Höchstgeschwindigkeit größer wird, ist die Überschreitungshäufigkeit am Elzer Berg bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf dem rechten Fahrstreifen mit 8 % sehr gering. Eine durchgeführte Befragung an Tank- und Rastanlagen zeigte die hohe Akzeptanz und Bekanntheit der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage bei den Kraftfahrern. Viele Kraftfahrer haben die Gefährlichkeit der Gefällstrecke erkannt und halten die zulässige Höchstgeschwindigkeit für angemessen und erforderlich.