Detailergebnis zu DOK-Nr. 47021
Bemessung von Haftbrücken
Autoren |
H. Augustin H. Nievelt G. Fellner |
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Sachgebiete |
9.4 Chemische Stoffe, Kunststoffe (Haftmittel, Zusatzmittel) 12.1 Asphaltstraßen |
Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 469, 1997, 121 S., zahlr. B, T, Q
Zur Zeit wird die Applikationsmenge für eine Haftbrücke entweder aufgrund von Richtwerten oder mit Hilfe der Erfahrung festgelegt. Daher stellte sich die Aufgabe, durch Anwendung objektiver Methoden die Bemessung der Menge an Vorspritzemulsion von Haftbrücken zu ermöglichen. Dazu sollten auf Bohrkernen aus Asphalt und Beton unterschiedliche Mengen Bitumenemulsion mit einer wirksamen Bitumenmenge von 0, 50, 100, 150, 200, 250 und 300 g/qm aufgebracht und darauf mit Hilfe des Marshall-Verdichters eine Asphaltschicht aufgestampft werden. Als Haftbrücke sollten eine unmodifizierte HB 60 K und eine polymermodifizierte HB 60 KPM verwendet werden. Bei den Vorversuchen zeigte sich, daß dieses Programm bei dem System Asphalt-Haftbrücke-Asphalt problemlos durchführbar war. Die Betonprobekörper wurden jedoch bei dieser Prozedur weitgehend zerstört. Daraufhin wurden Betonplatten hergestellt, die mit Haftbrücken unterschiedlicher Stärke versehen wurden. Darauf wurde mit einem Laborverdichter eine Asphaltschicht aufgebracht. Dabei wurde beobachtet, daß Asphaltdeckschichten auf Beton ohne Haftbrücke keinen Lagenverbund aufweisen. Die Vorspritzemulsion für 50 g/qm wirksamer Bitumenmenge konnte nicht homogen aufgetragen werden und wurde daher nicht untersucht. Aus den Prüfplatten des Systems Beton-Haftbrücke-Asphalt wurden ebenfalls Bohrkerne gezogen. Diese im Laboratorium hergestellten Probekörper (Tragschicht-Haftbrücke-Deckschicht) wurden der Haftzug sowie der Schubprüfung unterzogen. Für weiterführende Untersuchungen wurden ebenfalls aus Prüfplatten Bohrkerne ( Durchmesser 150 mm) ausgebohrt. Aus diesen wurden Keilspaltprüfungen nach Tschegg durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung wurden die Haftzugfestigkeit, die Schubfestigkeit und die Keilspaltfestigkeit gegenübergestellt. Für alle vier Systeme (1. Asphalt- Haftbrücke unmodifiziert-Asphalt AB 11 B 100; 2. Asphalt-Haftbrücke polymermodifiziert-Asphalt AB 11 PmB; 3. Beton-Haftbrücke unmodifiziert-Asphalt AB 11 B 100; 4. Beton-Haftbrücke polymermodifiziert-Asphalt AB 11 PmB) ist eine Bemessung der Haftbrücke nur mit dem Keilspaltverfahren möglich.