Detailergebnis zu DOK-Nr. 47177
Modell zur ÖPNV-Tarifierung mit Zeitlage-Leistungs-Relationen Teil 1 + Teil 2
Autoren |
T. Schniedewind |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 50 (1997) Nr. 12, S. 571-576 / Verkehr und Technik 51 (1998) Nr. 1, S. 27-31, 5 B, 3 T, 3 Q
Die heutigen Tarif- und Verkehrsverbünde bieten im Vergleich zur vormaligen Tarifsituation relativ transparente und handhabbare Tarife an. Leistungsorientierung, Differenzierungsmöglichkeiten und Flexibilität sind aber keine Stärken dieser Raumzonentarife. Mit dem sich jetzt abzeichnenden Wechsel von "Papierfahrkarten" zu bargeldlosen elektronischen Zahlungssystemen wie "PayCards" und "SmartCards" oder berührungslosen "Proximity"-Chipkarten ergeben sich nicht nur neue Account-Möglichkeiten, sondern hiermit kann auch die Abkehr von verzonten Verbundtarifen eingeleitet werden. Als Kriterien für eine neue Tarifierung werden die Leistungsmerkmale Entfernung, Weglänge, Reisezeitlage, Reisedauer, Ankunftspünktlichkeit, Bedienungshäufigkeit und Komfort herangezogen. In dem hier vorgestellten Tarifierungsmodell werden die raumzonenbezogenen Verbundtarife durch relationsindividuelle, zeitlageabhängige Tarife ersetzt. Die hier benutzte "Zeitlage-Leistungs-Relation (ZLR)" wird unidirektional durch Start- und Zielhaltepunkt sowie die Zeitlage definiert. Damit können alle Zeitlageabhängigkeiten einschließlich des Richtungswechsels der Hauptlastrichtung von der Früh- zur Spät-HVZ berücksichtigt werden. Die Preisbildung erfolgt über eine ganzheitliche Preisfunktion, bestehend aus einer Primärpreiskomponente und den gewichteten Sekundärpreiskomponenten für die Ausprägungen der Sekundärleistungsmerkmale. Alle Zeitlage-Leistungs- Relationen werden nach Ermittlung der notwendigen Daten zusammen mit den spezifischen Preisen auf einer Datenbank abgelegt. Ein darauf aufbauendes computerunterstütztes und on-line-fähiges "Tarifinformations- und - abrechnungssystem (TIAS)" verschafft den Kunden die notwendige Ex-ante-Transparenz, damit diese für ihren Verkehrsbedarf in Abwägung der für sie wichtigen Leistungsmerkmale, der konkreten Situation und Kosten zwischen MIV und ÖPNV wählen können.