Detailergebnis zu DOK-Nr. 47199
Erhöht das Warnblinken an Bushaltestellen die Sicherheit?
Autoren |
R. Zöllner |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Nahverkehr 15 (1997) Nr. 11, S. 25-29, 3 B, 3 T, 5 Q
Seit dem 1. August 1995 ist eine geänderte Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen in den §§ 16 und 20 StVO bestehen darin, daß an Schul- und Linienbussen, die an von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, nur in Schrittgeschwindigkeit, d.h. mit maximal 7 km/h, vorbeigefahren werden darf. Das Ziel der Novellierung ist, durch die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung an Haltestellen, die Sicherheit für Fahrgäste zu erhöhen. Da die Änderung der StVO sehr umstritten ist und bislang keine Untersuchungen zu diesem Thema vorliegen, wurde dieses zum Anlaß genommen, im Rahmen einer Diplomarbeit an der Universität Hannover unter dem Titel "Bewertung der Maßnahme Warnblinken an Bushaltestellen", die Umsetzung der StVO-Änderung kritisch zu betrachten und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit anhand einer empirischen Untersuchung zu bewerten.