Detailergebnis zu DOK-Nr. 47299
Dynamische Effekte von Pfahlherstellungen auf benachbarte Bauwerke (Orig. engl.: Dynamic effects of pile installations on adjacent structures)
Autoren |
R.D. Woods |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation |
Washington, D.C.: National Academy Press, 1997, 86 S., zahlr. B, T, Q (NCHRP Synthesis of Highway Practice H. 253)
Es ist bekannt, daß das Rammen von Pfählen Erschütterungen im Untergrund erzeugt, die Bauwerke schädigen oder Menschen und/ oder andere Aktivitäten in der Nachbarschaft solcher Pfahlrammungen stören können. Es ist weiter bekannt, daß das menschliche Wahrnehmungsvermögen von Erschütterungen kein genaues Maß für das Schädigungspotential von Erschütterungen ist. Obgleich sorgfältige Planung und Ausführung von Pfahlrammungen das Ausmaß aktueller physikalischer Schäden vermeiden kann, ist es notwendig, den empfindlichsten Teil der Umgebung der Baustelle zu schützen. Pfahlrammerschütterungen (und alle anderen Erschütterungen auf Baustellen) bestehen aus einer zweiteiligen Schädigungswirkung: 1. aus wirklichen Schädigungen durch die Herstellungsaktivitäten und 2. durch einklagbare organische Schäden beim Menschen, die auf dem menschlichen Wahrnehmungsvermögen basieren. Es gibt Wege, beide Aspekte der Erschütterungsprobleme von Pfahlrammungen einzuschränken. Der beste Weg um die Auswirkungen von Pfahlrammerschütterungen zu minimieren, ist die Aufstellung einer Pfahlrammvorschrift, die folgendes enthält: a) Erschütterungsgrenzwerte für Bauwerke und menschliche Aktivitäten; b) einen Weg, Rammbedingungen vorher festzulegen; c) Methoden, Rammerschütterungen meßtechnisch erfassen zu können; d) Informationsaktivitäten; e) Setzungsbeobachtungen der Gründungsebenen und f) Standardvorgehensweisen zur Vervollständigung von Daten. Folgende Schlußfolgerungen können für die Minderung der Auswirkung von Pfahlrammerschütterungen gezogen werden: (1) Pfahlrammerschütterungen können bei allen verschiedenen Pfahlrammen und allen Arten von Rammpfählen zu Problemen führen. Detaillierte Kenntnis des Bodenprofils beim und in der Nähe des Pfahles, ebenso wie die Beschaffenheit der benachbarten Oberfläche und der eingebetteten Bauwerke ist wesentlich, um Schäden zu vermeiden. (2) Es gibt wenige Fälle direkter Schädigungen von Bauwerken mit Entfernungen von Pfählen größer als eine Pfahllänge; jedoch können Setzungsschäden an Oberflächen und benachbarten Gründungen bis zu 400 m vom Ort der Pfahlrammung auftreten. Um diese Schäden zu vermeiden, müssen die Untergrundbedingungen bekannt sein, so daß eine Planung mit reduzierten Rammerschütterungen möglich ist. (3) Für Rammungen mit einem Rammhammer sollte die Wahl des Hammers auf den Rammwiderstand des Pfahles abgestimmt sein. Bei Rammrüttlern sind frequenzvariable Rammköpfe notwendig und variable Kraftvibratoren erwünscht. (4) Obgleich einige Vorschriften das Pfahlrammen in der Nähe von abbindendem Beton verboten haben, gibt es bisher keinen dokumentierten Beweis für eine Rechtfertigung dieser Maßnahme. (5) Untersuchungen müssen vor dem Rammen durchgeführt werden, um Beschwerden und einklagbare organische Schäden beim Menschen zu minimieren. Öffentliche Anhörungen sollten durchgeführt werden, bei denen mehr als nur einige Nachbarn betroffen sind. Alle Pfahlrammungen sollten mit einer Erschütterungsvorschrift überwacht werden.