Detailergebnis zu DOK-Nr. 47379
Das Zusammentreffen von qualifizierten Straßenbauplänen (isolierten Bebauungsplänen) mit Fachplanungen
Autoren |
M. Ronellenfitsch |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Straßenplanungen und Gesamtplanungen - Vorträge des Forschungsseminars am 27./28. Oktober 1997. Speyer: Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1998 (Speyerer Forschungsberichte H. 185) S. 55-79
Die (mögliche) formelle Konzentrationswirkung eines Bebauungsplans und deren (möglicher) Umfang standen im Mittelpunkt der Überlegungen zur Umsetzung von Planungsentscheidungen. Die der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung zukommende formelle Konzentrationswirkung kann auch auf einen Bebauungsplan, der die fernstraßenrechtliche Planfeststellung ersetzt, nicht ohne weiteres übertragen werden. Auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans wird die konkrete Projektzulassung noch geprüft. Demgegenüber erfolgen bei der Planfeststellung Planung und Zulassung in einer Entscheidung. Je mehr verbindliche Umsetzungselemente in einem Bebauungsplan enthalten sind, desto eher ist die Vergleichbarkeit mit einer für die Planfeststellung charakteristischen abschließenden Zulassungsentscheidung gegeben. Der Autor zeigt die Möglichkeit auf, in Fällen der planfeststellungsersetzenden Straßenbauplanung die formelle Konzentrationswirkung analog anzuwenden. Hieran anknüpfend überträgt er den Grundsatz der Kollisionsregelung verschiedener Fachplanungsvorhaben des § 78 VwVfG auf das Verhältnis von Bebauungsplan zu anderen Fachplanungen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß beim Zusammentreffen von mehreren selbständigen Vorhaben auch dann nur eine Entscheidung zu treffen ist, soweit es sich um das Verhältnis von qualifizierten Straßenbauplänen zu anderen Fachplanungen handelt. Dies kann zu einer Ausweitung der kommunalen Planungshoheit führen.