Detailergebnis zu DOK-Nr. 47389
Die Finanzierung des Schienen-Personennahverkehrs
Autoren |
L. Rürup R. Niesen A. Hedderich |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 16 (1998) Nr. 5, S. 8-17, 6 B, 2 T, 6 Q
Die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung (Finanzierung) des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) wurde zum 1.1.1996 vom Bund auf die Länder übertragen. Der Artikel beschreibt die Ergebnisse der Untersuchung nach § 6 Regionalisierungsgesetz. § 6 schreibt eine Untersuchung zum 31.12.1997 vor, in welcher geprüft wird, ob der den Ländern zur Verfügung gestellte Betrag von 7,9 Milliarden Deutsche Mark ausreicht, um 1998 bis 2001 Verkehrsleistungen in einem dem Fahrplan 1993/94 entsprechenden Umfang vereinbaren zu können. Es wurde eine fünfstufige Vorgehensweise angewendet: (1) Bestandsaufnahme, (2) Ermittlung und Prüfung von spezifischen Kostensätzen und anzusetzenden Erlösen, (3) Prognose der Kostensätze für die Jahre 1998-2001, (4) Bewertung des Leistungsangebotes 1993/94 mit den festgestellten Kostensätzen und (5) Feststellung der Beträge nach § 6 des Regionalisierungsgesetzes für diesen Zeitraum. Die Leistungen wurden zugbezogen, die Erlöse länderbezogen erfaßt und geprüft. Die Bewertung des Leistungsangebotes erfolgt mit Wertansätzen, die sich aus den 1996 gegebenen und im Prognosezeitraum zu erwartenden Kostenstrukturen der Deutschen Bahn AG (DB AG) ableiten. Bundesleistungen für Altlasten, die der DB AG gewährt werden, wurden kostenmindernd angesetzt. Die Gegenüberstellung der anzusetzenden Kosten und Erlöse weisen folgende Größen auf: 1988 = 7,9 Mrd. DM; 1999 = 7,7 Mrd. DM; 2000 = 7,5 Mrd. DM und 2001 = 7,4 Mrd. DM. Der spezifische Zuschußbedarf reduziert sich dabei von 15,96 DM/Zug-km auf 14,92 DM/Zug-km aufgrund von prognostizierten abnehmenden Kosten und Erlössteigerungen durch Tariferhöhungen. Das Ergebnis der Untersuchung dient als Grundlage für die eigentliche Revision im Sinne von § 6 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz.