Detailergebnis zu DOK-Nr. 47390
Der Schienenpersonennahverkehr im Lichte des neuen Vergaberechts
Autoren |
D. Bayer J. Manka |
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Sachgebiete |
4.6 Wettbewerbsrecht 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 16 (1998) Nr. 3, S. 8-11, 16 Q
Durch das Gesetzespaket zur Bahnstrukturreform hat der Wettbewerb im ÖPNV Einzug gehalten. Während der Wettbewerb im straßengebundenen ÖPNV durch die "eigenwillige" Umsetzung der EG-Verordnung 1191/69 in der Fassung der Verordnung 1893/91 ( EGVO) in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch zumindest vorübergehend etwas eingedämmt wird, nehmen die Aufgabenträger im SPNV, die ihnen durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) eröffneten Wettbewerbsmöglichkeiten verstärkt wahr. In folgenden Bundesländern sind bereits SPNV-Leistungen nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben worden: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fast allen übrigen Bundesländern sind Ausschreibungsverfahren geplant oder eingeleitet. Die bisher durchgeführten förmlichen Vergabeverfahren im SPNV betrafen in erster Linie Strecken oder kleine Netze von relativ geringem Umfang. Die große Masse der sonstigen SPNV-Leistungen im Bundesgebiet erbringt die Deutsche Bahn AG aufgrund von Verkehrsverträgen mit den verschiedenen Aufgabenträgern. Diese Leistungen sind bisher ohne eine förmliche Ausschreibung vergeben worden. Ein solches Verfahren dürfte zukünftig im Regelfall nicht mehr zulässig sein. Ab 1. November 1997 besteht für die Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen infolge der Änderung des Vergaberechts eine gesetzliche Verpflichtung zur nationalen Ausschreibung von (gemeinwirtschaftlichen) Verkehrsleistungen im SPNV bei Überschreitung des Schwellenwertes von 200.000 ECU.