Detailergebnis zu DOK-Nr. 47472
Private Vorfinanzierung öffentlicher Infrastruktur
Autoren |
C. Zeiss |
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Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 17 (1998) Nr. 5, S. 467-469
Der Verfasser setzt sich mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 20.11.1996 (VGH N 3/ 96) auseinander, wonach die private Vorfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen verfassungskonform sei. Der Verfasser teilt die vom Verfassungsgerichtshof entwickelte Rechtsprechung, betont aber, daß die in dieser Entscheidung gemachten engen Vorgaben von der Verwaltung einzuhalten sind: Einnahmen eines privaten Unternehmens, das vorfinanziert und hierfür Geldmittel auf dem Kapitalmarkt beschaffen muß, seien keine staatlichen Einnahmen im Sinne von Art. 116 Landesverfassung (vgl. Art. 110 Grundgesetz) und seien daher nicht im Haushaltsplan als zufließende Deckungsmittel auszuweisen. Verpflichtungen des Landes zur Leistung von Ausgaben in späteren Haushaltsjahren bedürften allerdings der parlamentarischen Zustimmung, soweit sie über laufende Geschäfte hinausgingen. Eine gesetzliche Ermächtigung, haushaltsmäßige Verpflichtungen im Rahmen der privaten Vorfinanzierung einzugehen, verletze nicht schon das verfassungsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, falls die Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot in materieller Hinsicht entsprechen sollte.