Detailergebnis zu DOK-Nr. 47508
Geschwindigkeitswarnanlagen - Eine Alternative zur polizeilichen Überwachung?
Autoren |
T. Kathmann |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straßenverkehrstechnik 42 (1998) Nr. 9, S. 483-491, 13 B, 4 T, 23 Q
Unangepaßte Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen, da häufig die statische Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausreicht, die Aufmerksamkeit der Fahrer auf eine bestimmte Gefahr zu lenken. Eine größere Akzeptanz wird von dynamischen Beschilderungen in Form von Geschwindigkeitswarnanlagen erwartet, die nur von Fahrzeugen aktiviert werden, die an einem Meßquerschnitt die zulässige Geschwindigkeit um einen definierten Betrag überschreiten. 1978 wurde die erste Geschwindigkeitswarnanlage - als "Aachener Hüpflicht" bekannt geworden - in Aachen errichtet. Momentan werden Geschwindigkeitswarnanlagen hauptsächlich zur Sicherung von Kurven und zur Geschwindigkeitsminderung in Ortsdurchfahrten eingesetzt. Als angezeigte Zeichen kommen die Zeichen VZ 274, VZ 106 und VZ 105 in Frage, häufig verbunden mit dem Zusatzzeichen "Radar". Europäische Erfahrungen aus Deutschland, England, Norwegen und den Niederlanden belegen, daß Geschwindigkeitswarnanlagen in ihren unterschiedlichen Ausführungen Geschwindigkeitsreduktion von bis zu 11 km/h bewirken. Zudem konnte eine Unfallreduktion von bis zu 42 % festgestellt werden. Auffällig ist, daß im europäischen Ausland die Kraftfahrer in den meisten Fällen mit Hilfe eines Textes aufgefordert werden, die Geschwindigkeit einzuhalten, während in Deutschland auf Außerortsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit als aufleuchtendes Wechselverkehrszeichen wiederholt wird. Obwohl Vergleiche der Geschwindigkeitswarnanlagen mit anderen Systemen, wie beispielsweise den sogenannten "Starenkästen", noch ausstehen, kann von korrekt installierten Geschwindigkeitswarnanlagen eine hohe Wirksamkeit erwartet werden.