Detailergebnis zu DOK-Nr. 47809
Aspekte der Leistungsfähigkeit und des Betriebs von mittleren Linksabbiegespuren (Orig. engl.: Capacity and operational effects of midblock left-turn lanes)
Autoren |
P.T. McCoy J.A. Bonneson |
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Sachgebiete |
5.12 Straßenquerschnitte 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) |
Washington, D.C.: National Academy Press, 1997, 135 S., zahlr. B, T, Q (NCHRP Report H. 395)
Im Bericht werden unterschiedliche Linksabbiegespuren verglichen, die sich an vierspurigen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zwischen zwei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten befinden. Untersucht wurden betriebliche, sicherheitstechnische und leistungsbezogene Parameter. Neben Straßen mit baulich getrennten Abbiegespuren wurden drei Markierungsarten verglichen, die getrennte, wechselweise benutzbare oder keine Linksabbiegespuren auswiesen. Die Arbeit besteht aus einem theoretischen Vergleich, mikroskopischen Simulationen, Ummarkierungen, baulichen Veränderungen, einer Sammlung von Felddaten aus 8 Städten und einer Unfalluntersuchung über die letzten drei Jahre. Außerdem wurden die ansässigen Ladenbesitzer nach ihrer Einschätzung der verkehrlichen Vor- und Nachteile befragt. Schließlich wurden Anwendungshinweise auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse entwickelt, die nach den Verkehrsstärken, den räumlichen Verhältnissen, der Zahl der Fahrspuren und dem Flächenverbrauch unterscheiden. Dabei ergaben sich die folgenden Zusammenhänge: Die Kapazität der Linksabbiegespuren hängt deutlich von den benachbarten signalisierten Knotenpunkten und den dadurch entstehenden Fahrzeugpulks ab. Alle untersuchten Linksabbiegespuren reduzieren die Zeitverluste für den Geradeausverkehr etwa gleich stark. Sie können bei einem DV bis zu 40.000 eingesetzt werden. Bei hohen Verkehrsstärken ergaben sich für die baulich getrennte Spurzuweisung die besten Resultate. In Gewerbegebieten passierten deutlich mehr Abbiegeunfälle als in Wohngebieten. Ganz ohne Linksabbiegespuren ergaben sich mehr Unfälle, vor allem, wenn in den fraglichen Abschnitten ein Längsparken erlaubt war.