Detailergebnis zu DOK-Nr. 47926
Untersuchung von Hindernisunfällen und deren Einfluß auf die Haltesichtweite (Orig. engl.: Investigation of object-related accidents affecting stopping sight distances)
Autoren |
D.B. Fambro K.B. Kahl |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Washington, D.C.: National Academy Press, 1995 (Transportation Research Record (TRB) H. 1500) S. 25-30, 3 T, 17 Q
Die Haltesichtweite ist ein wesentlicher Parameter im Entwurfsprozeß; sie stellt die minimale Sichtweite dar, die auf der gesamten Streckenlänge gewährleistet werden muß. Das aktuelle amerikanische Bemessungsmodell der American Association of State Highway and Transportation Officials (AASHTO) für die Haltesichtweite geht von einer kritischen Situation aus, in der der Fahrer ein kleines Objekt auf der Straße wahrnimmt, es als Gefahr erkennt und vor ihm anhält, um eine Kollision zu vermeiden. In einigen früheren Untersuchungen wurden die Einflußgrößen und vereinfachenden Annahmen des Bemessungsmodells bereits in Frage gestellt, da deren Verwendung zur Berechnung der Haltesichtweite nicht als repräsentativ für eine reale Verkehrssituation angesehen wurde. Eine der in Frage gestellten Einflußgrößen ist die Hindernishöhe von 15 cm, denn diese Höhe wird nicht aus den tatsächlich im Straßenraum anzutreffenden Hindernissen abgeleitet. In der Arbeit werden die Eigenschaften von Objekten im Straßenraum, von denen eine realistische Gefährdung für den Fahrer ausgeht, untersucht. Eine detaillierte Unfallanalyse wurde für die Bewertung dieser Objekteigenschaften herangezogen. In zwei amerikanischen Staaten wurden drei Typen von Unfällen untersucht: Zusammenstoß mit einem Tier, einem anderen Objekt und das Ausweichen vor einem Hindernis. Die Ergebnisse zeigen, daß nur in 0,07 % der Unfälle kleine Objekte auf der Fahrbahn beteiligt waren. Mehr als 90 % dieser Hindernisunfälle ereigneten sich in der Nacht auf gerader flacher Strecke - also unter Bedingungen in denen die Sichtweite nicht durch die Linienführung der Straße begrenzt wird - und hatten keine schweren Unfallfolgen. Die Ergebnisse sprechen dafür, daß Unfälle mit kleinen Hindernissen weder häufig noch folgenschwer genug sind, um deren Verwendung als kritische Verkehrssituation bei der Bemessung der Haltesichtweite zu rechtfertigen. Es wird vorgeschlagen die Hindernishöhe im Bemessungsmodell auf die minimale Objekthöhe festzulegen, von der eine Gefahr für den Fahrer ausgeht: Die minimal zulässige Höhe für die Schlußleuchte eines Fahrzeuges (= 38 cm).