Detailergebnis zu DOK-Nr. 47956
Lärmbelästigung des Straßenunterhaltungspersonals
Autoren |
S. Schuberth |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 16.0 Allgemeines |
Straßenverkehrstechnik 43 (1999) Nr. 1, S. 25-31, 8 B, 3 T, 1 Q
Anhand von audiometrischen Untersuchungsdaten, die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum 1985- 1994 gewonnen wurden, wird der aktuelle Gehörschaden und die Gehörschadensentwicklung der Straßenwärter untersucht. Es zeigt sich ein auf 38,5 Jahre alterskorrigierter Hörverlust von 17,5 dB (Ø 2,3 und 4 kHz), der zwischen den Arbeitnehmern im Rohbau (19,7-21,5 dB) und den Ausbaugewerken (16,8-17,3 dB) des Baugewerbes liegt. Im durchschnittlichen Beobachtungszeitraum von 6,6 Jahren beobachten wir bei den Straßenanwärtern eine Zunahme des mittleren Hörverlustes von 0,81 dB/Jahr auf dem rechten und 0,85 dB/Jahr auf dem linken Ohr. Für "Gehörschutzträger" wird diese Progression mit 0, 7 dB/Jahr gegenüber 1,0 dB/Jahr bei "Nichtgehörschutzträgern" ermittelt. 46 % der Straßenwärter tragen "keinen" oder nur "gelegentlich" Gehörschutz. Die altersgeschichtete Verteilung zeigt, daß mit zunehmendem Alter und ansteigendem Hörverlust Gehörschutzmittel deutlich weniger benutzt werden. Für Hörgeschädigte stellt sich ein unverkennbarer Nachteil der Signalerkennbarkeit gegenüber Normalhörenden vor allem dann dar, wenn ein starker Gehörschaden vorliegt und gleichzeitig stark dämmender Gehörschutz getragen wird. Sehr schlecht wird jedoch die Signalerkennbarkeit in den Bereichen mit dem maximalen Hörverlust, die im Bereich des Straßenunterhaltungspersonals gleichzeitig die Frequenzbereiche sind, in denen signalgebende Hupen ihre höchsten Schallpegel haben. So werden insbesondere diese Warnsignale schlecht wahrgenommen. Es wird die Anwendung von flachdämmendem frequenzneutralem Gehörschutz bei Arbeiten im verkehrsnahen Bereich bis zu einem Beurteilungspegel von 95 dB(A) und einem Hörverlust bis 30 dB (Ø 2,3 und 4 kHz auf dem besser hörenden Ohr) empfohlen. Ab einem Hörverlust > 30 dB bis 50 dB ist ein individueller Gehörschutz, der eine ausreichende Signalerkennbarkeit gewährleistet, anzupassen. Die ausreichende Signalerkennbarkeit ist mittels einer Hörprobe zu überprüfen (DIN EN 457). Bei einem Hörverlust > 50 dB wird der Einsatz von Mitarbeitern unter Anwendung von Gehörschutz im verkehrsnahen Lärmbereich L( Index Aeq, 8 h) = 85-95 dB(A) für bedenklich gehalten. Für das Straßenunterhaltungspersonal ist aus Sicherheitsgründen der spezifischen Auswahl von Gehörschutzmitteln ein hoher Stellenwert beizumessen.