Detailergebnis zu DOK-Nr. 48017
Wirkungsweise flächendeckender Parkraumbewirtschaftung und ihre Wirksamkeit zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
Autoren |
R. Huber-Erler |
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Sachgebiete |
5.3.2 Verkehrssystem-Management 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Kaiserslautern: Fachgebiet Verkehrswesen, Universität Kaiserslautern, 1998, 187 S., zahlr. B, T, Q (Grüne Reihe H. 44)
Die im Auftrag des Bundesverkehrsministers durchgeführte Untersuchung enthält einschließlich Einleitung und Fazit neun Kapitel. Auf der Grundlage einer Vorher-/Nachher-Untersuchung wird die Wirkungsweise von flächendeckenden Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung untersucht. Zu diesen Maßnahmen gehören die räumliche Verteilung der Parkmöglichkeiten, die Begrenzung der Parkdauer, die Erhebung von Gebühren (in unterschiedlicher Höhe) und die Vergabe von Sonderparkberechtigungen für bestimmte Nutzergruppen. In drei Städten (Gelsenkirchen, Altstadtzentrum; Köln, Rathenauviertel am Innenstadtrand; Tübingen, Innenstadt) wurden folgende Fragen untersucht: Wie verändert sich die Nachfrage nach Parkraum und deren räumliche Verteilung? Wie verändern sich Verkehrsmittelwahl und Parksuchverkehr? Kann eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden? Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Parkraum werden einerseits erforderlich, um in Innenstadtgebieten einschl. des Innenstadtrandes überhaupt Flächen für Anwohner zur Verfügung stellen zu können. Andererseits soll der Parksuchverkehr, der in nicht bewirtschafteten Gebieten bis zu 50 % des Gesamtverkehrs ausmachen kann, durch die Bewirtschaftung bis auf geringe Werte abgesenkt werden. Durch die Parkraumbewirtschaftung kann vor allem der Modal Split der Beschäftigten (Pendler) zugunsten von Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV-Benutzern und zu Lasten des MIV (-5 bis -10 %) verändert werden. Bei Kunden und Besuchern ist mit unterschiedlichen Ergebnissen zu rechnen. In den untersuchten Städten resultierte wegen der verbesserten Parksituation insgesamt eine Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs (+3 bis +16 %); die Reduzierung des Parksuchverkehrs wurde dadurch noch übertroffen. Nur auf Teilgebiete bezogen wurde eine Verringerung des MIV ermittelt. Wenn eine spürbare Reduzierung dieses Verkehrs erreicht werden soll, sind deutlich höhere Parkgebühren erforderlich. Dagegen spricht, daß in einigen Bundesländern (noch) Obergrenzen für Parkgebühren festgesetzt sind. Außerdem würde der Abstand zwischen erhöhten Parkgebühren und Verwarnungsgeldern zu gering ausfallen. Zur Verringerung des MIV wird empfohlen, die Parkgebühren spürbar zu erhöhen und die Verwarnungsgelder daran anzupassen.