Detailergebnis zu DOK-Nr. 48124
Untersuchung der entwurfstechnischen und betrieblichen Elemente von "Single Point Urban Interchanges (SPUI)" (Orig. engl.: A field analysis of the operation and design of Single Point Urban Interchanges)
Autoren |
T.L. Maleck P.W. Dorothy L. Aylsworth-Bonzelet |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Washington, D.C.: Transportation Research Board (TRB), 1997, 28 S., 9 B, 5 Q (76th TRB Annual Meeting 1997; Paper No 97 1108)
Eine Autobahnanschlußstelle vom Typ SPUI entspricht weitgehend einer Raute mit außenliegenden Linksabbiegespuren. In den SPUI werden die Linksab- und -einbiegeströme sowie der Geradeausverkehr über einen zentralen Knotenpunktbereich in der untergeordneten Straße mit einer dreiphasigen Signalsteuerung abgewickelt, während das Rechtsabbiegen über freie Rechtsabbiegefahrbahnen erfolgt. Nach der Untersuchung weichen die geometrischen und betrieblichen Randbedingungen der SPUI in verschiedenen Bundesstaaten der USA ebenso deutlich voneinander ab wie die Einschätzung der SPUI durch die Verkehrsbehörden. Bedingt durch die Geometrie wird das Wenden in den SPUI in der Regel untersagt. Die in den USA üblichen Parallelfahrbahnen zu beiden Seiten der Autobahnen können in den SPUI nicht durchgehend befahren werden, weil wegen des zusätzlichen Geradeausverkehrs die Rampenanschlüsse getrennt signalisiert werden müßten und die signaltechnische Abwicklung der Linksabbiegeströme in einem zentralen Knotenpunktbereich nicht mehr möglich wäre. In der untergeordneten Straße sind in diesem zentralen Bereich häufig neun oder mehr Fahrspuren angeordnet, so daß der eindeutigen und sicheren Führung der Linksab- und -einbieger durch die Fahrbahnmarkierung (teilweise mit Unterflurbeleuchtung) erhebliche Bedeutung zukommt. Über der Autobahn liegende SPUI sind für die Kraftfahrer übersichtlicher und ermöglichen eine einfachere Ausstattung mit Signalgebern als diejenigen, die unterhalb der Autobahnbrücke liegen. Sie werden deshalb bevorzugt angewendet. Durch die langen Räumzeiten werden relativ lange Umlaufzeiten erforderlich, die jedoch an den untersuchten SPUI nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr im Zuge der untergeordneten Straße führten.