Detailergebnis zu DOK-Nr. 48241
Auch die Norm schützt nicht vor Planungsfehlern
Autoren |
G. Knaust |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Deutsches Ingenieurblatt 6 (1999) Nr. 1/2, S. 28-33, 4 B
Bei der Bemessung des Schallschutzes können, obwohl man sich streng an die Schallschutznorm DIN 4109 hält, zwangsläufig Planungsfehler auftreten, die juristische Konsequenzen für den Planer nicht ausschließen. So wird zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch den Straßenverkehr ein Nomogramm empfohlen, das als Eingangsdaten nur den Straßentyp und die Verkehrsbelastung benötigt. Der Autor warnt aber vor der Verwendung des Nomogramms, da die Lkw-Anteile nicht den Annahmen der RLS-90 entsprechen, der Kreuzungszuschlag nicht korrekt angewendet wird und der Einfluß von Pflaster auf die Geräuschemission vernachlässigt wird. Der Außenlärmpegel kann um mehrere Dezibel unterschätzt werden. Ein weiterer Planungsfehler wird in der Überdimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile um 3 dB bis 7 dB gesehen, wenn der Außenlärmpegel aufgrund von Bebauungsplänen oder Lärmkarten ermittelt wird, bei denen die Verkehrsmengen oft aus politischen Gründen hochgerechnet sind. Sind wie bei einem Eckzimmer Außenbauteile unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle angeordnet, können nach der Norm zu hohe Innenraumpegel berechnet werden. Außerdem fehlt in der Norm ein Korrektursummand, der das Spektrum des Außengeräuschs und die Frequenzabhängigkeit des Schalldämmaßes von Fenstern berücksichtigt. Der Autor empfiehlt daher, den Außenlärmpegel entsprechend Anhang B DIN 4109 nach DIN 45 642 "Messung von Verkehrsgeräuschen" zu messen, den notwendigen Schallschutz nach der VDI 2719 zu bemessen und die Korrektursummanden für die verschiedenen Verkehrswege aus der 24. BImSchV zu entnehmen.