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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48435

Tempo-30-Zonen unter der Lupe: Voraussetzungen - Funktion - Wirkungen

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Emmen: Touring Club Schweiz (TCS), 1999, 48 S., zahlr. B

In dieser 48seitigen Broschüre faßt der Touring-Club der Schweiz seine in 20 Jahren gesammelten Erfahrungen bei der Planung und Verwirklichung von Tempo-30-Zonen zusammen. Die Schrift ist in sieben Abschnitte und einen Anhang gegliedert: Grundsätzliches; Funktion und Prinzip; Erwartungshaltung und effektiver Nutzen; technische, rechtliche und örtliche Voraussetzungen; Schritte zur Verwirklichung; Alternativen und ungeeignete Lösungen. Voraussetzung für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist ein leistungsfähiges Basisstraßennetz (Hauptverkehrsstraßen, Hauptsammelstraßen). Tempo-30-Zonen müssen begründet sein; sie dürfen nicht als Schikanen angelegt werden. Ihre Gestaltung soll bewirken, daß besonders rücksichtsvoll und auch langsam gefahren wird. Optische, gestalterische und auch bauliche Maßnahmen können dazu beitragen, den Verkehrsfluß zu beruhigen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Es wird besonders hervorgehoben, daß Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung entgegen einer weit (und zuweilen auch lautstark) verbreiteten Meinung weder die Luftqualität noch die Lärmsituation verbessern können. Sehr nachhaltig werden Schwellen abgelehnt, weil diese nach Ansicht des Touring-Clubs die Sicherheit nicht erhöhen, Schikanen darstellen und zu mehr Lärm führen. Zu den wichtigsten Instrumenten der Verkehrsberuhigung zählen Ein- und Ausfahrtore, Umbau bzw. Ummarkierungen von Knotenpunkten, eingeschränkte Straßenbreiten und Engstellen, Horizontalversätze und Mittelinseln. Kreisverkehrsplätze, Aufpflasterungen und vor allem Schwellen gelten ebenso wie die generelle Einführung von Tempo 30 als nicht geeignet.