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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48775

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau - HNL-S 99 (Ausgabe 1999)

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels

Bonn: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1999, 22 S., 1 B, zahlr. Q (FGSV-Nr. 246). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/hnl-s

Im Zusammenhang mit Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Bundesfernstraßen hat die Straßenbauverwaltung die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen. Die HNL-S 99 sollen die Straßenbaubehörden dabei in ihren Aufgaben unterstützen, indem sie die sich aus den bundes- und landesnaturschutzrechtlichen Vorgaben ergebenden Pflichten zur Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege aufzeigen. So werden einmal die sich aus der Eingriffsregelung ergebenden Pflichten für die Straßenbauverwaltung als Eingriffsverursacher zur Ermittlung und Bewertung von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild und deren Bewältigung im Straßenplanungsprozeß entsprechend dem Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsgebot verdeutlicht. Aufgenommen wurden im Kapitel 4 auch die Vorgaben zur Berücksichtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäischen Vogelschutzgebieten und Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben zum Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen. Des weiteren werden Vorgaben für die aufeinander aufbauenden Planungsbeiträge von Naturschutz und Landschaftspflege auf allen Planungs- und Entscheidungsebenen der Straßenplanung von der BVWP/Bedarfsplanung über die UVS zur Linienfindung, den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Entwurfsplanung bis zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan zur Ausführungsplanung verdeutlicht. Abschließend wird das für den Straßenbaulastträger verbindliche Anforderungsprofil hinsichtlich Pflege, Unterhaltung und Kontrolle von landschaftspflegerischen Maßnahmen dargelegt und im weiteren verdeutlicht, wie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege auch bei Maßnahmen der Erhaltung, der Erneuerung und des Betriebsdienstes von Straßen zu berücksichtigen sind. Die Ausführungen werden durch ein detailliertes Quellenverzeichnis der gültigen Gesetze, Richtlinien und Merkblätter ergänzt.