Detailergebnis zu DOK-Nr. 48776
Kreisverkehre: Die neuen niederländischen Richtlinien (Orig. franz./ engl.: Carrefours giratoires: Les nouvelles directives néerlandaises / Roundabouts: The new Dutch guidelines)
Autoren |
J.P. Boender |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Routes Roads (1999) Nr. 301, S. 57-63, 5 B, 1 Q
In den Niederlanden gibt es inzwischen ca. 1.000 Kreisverkehre. Um Entwurf und Betrieb von Kreisverkehren zu vereinheitlichen, ist 1998 eine neue Richtlinie eingeführt worden. Danach hat der Verkehr im Kreis immer Vorfahrt. Innerorts haben auch Radfahrer Vorfahrt. Ebenso sollen innerorts die Fußgänger die Fahrbahnen ungehindert überschreiten können. Außerorts dagegen erhalten Fußgänger und Radfahrer keinen Vortritt. Diese Regelungen werden nicht nur durch Beschilderung, sondern durch einen entsprechenden klaren Entwurf den Verkehrsteilnehmern verdeutlicht. Untersuchungen haben gezeigt, daß Kreisverkehre besonders sicher sind. Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Personen reduziert sich nach dem Umbau einer Kreuzung in einen Kreisverkehr um 75 %. Wesentliche Ursachen dafür sind die verringerten Geschwindigkeiten. Separate Radwege haben sich unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit besser bewährt als Radfahrerspuren im Kreis. Das geforderte Vorrecht für Radfahrer ist unter Sicherheitsgesichtspunkten nicht positiv zu bewerten. Die Kapazität der einstreifigen Kreisverkehre wird auf 20.000 bis 25.000 Kfz/Tag geschätzt. Für zweistreifige Kreisverkehre beträgt die Kapazität bis 40.000 Kfz/Tag bei zweistreifigen Zufahrten und bis zu 30.000 Kfz/Tag bei einstreifigen Zufahrten. Die Regelungen für Fußgänger und Radfahrer beeinflussen die Kapazitäten. Auch der Entwurf geht im wesentlichen von der Gestaltung der Radwege aus. Innerorts werden kreisrund angelegte Radwege bevorzugt. Diese sind etwa 5 m vom Rand der Fahrbahn abgesetzt und in roter Farbe markiert. Neuartig ist die Gestaltung der Radwege für die vom Kreis wegfahrenden Radler. Außerorts werden Radwege senkrecht quer über die angrenzenden Straßenarme geführt. Die Querungsstellen werden mindestens 10 m vom Kreis abgesetzt. Die Kreisfahrbahnen sollen einen Außendurchmesser von 32 m innerorts und 36 m außerorts haben. Ihre Breite ist 5,25 bis 5,50 m. Dazu kommt ein gepflasterter Innenring von 3 bis 4 m. Die Zufahrten werden auch in den Niederlanden möglichst radial an den Kreis herangeführt. Auch an zweistreifigen Kreisen werden die Ausfahrten stets nur mit einem Fahrstreifen ausgeführt.