Detailergebnis zu DOK-Nr. 48893
Lärmschutz an Straßen und Schienenwegen
Autoren |
H.J. Noack |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau 41 (1999) Nr. 9, S. 14-27, 19 B, 7 Q
Für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen legt die Verkehrslärmschutzverordnung Immissionsgrenzwerte fest und regelt für lange, gerade Straßen und Schienenwege ein Berechnungsverfahren. Die abschnittsweise Berechnung von Immissionspegeln erfolgt für Straßen durch die RLS-90, für Schienenwege durch die Schall 03. Bereits bei der Planung von neuen Verkehrswegen muß Lärmschutz berücksichtigt werden. Hierzu stehen eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung: passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster, aktive Maßnahmen wie Lärmschutzwälle oder -wände, quellenbezogene Maßnahmen wie lärmmindernde Straßenoberflächen und Gleiskörper, die allerdings erst in Verbindung mit Lärmschutzwänden und -wällen zu einer wesentlichen Verminderung der Schallpegelwerte führen. Die Hersteller von Lärmschutzwänden oder Steilwällen müssen die akustischen Eigenschaften ihrer Systeme nachweisen. Die Schalldämmung muß mindestens 25 dB betragen. Befindet sich auf der anderen Straßenseite eine schützenswerte Bebauung, ist die Oberfläche einer Lärmschutzwand absorbierend oder hochabsorbierend auszuführen. An Schienenwegen kommen nur Lärmschutzwände mit hochabsorbierender Oberfläche in Frage, um die Reflexionen zwischen Zügen und Wänden zu unterbinden. An Baumaterialien für Lärmschutzwände werden derzeit Aluminium, Beton, Glas oder transparente Kunststoffe, Holz und Ziegel eingesetzt. Beim Bau von Fernstraßen durch geringer besiedelte Gebiete bietet sich die Aufschüttung von Erdwällen als Lärmschutzmaßnahme an. Erdwälle sind leicht in das Landschaftsbild zu integrieren und können individuell bepflanzt werden. Ein Nachteil ist ihr hoher Platzbedarf. Die in den letzten Jahren entwickelten Steilwallsysteme benötigen weniger Platz und können so bepflanzt werden, daß sie innerhalb eines Jahres als Steilwallhecke kaum noch an einen Lärmschirm erinnern.