Detailergebnis zu DOK-Nr. 48951
Dimensionierung von Halbquerlüftungssystemen für den Katastrophenfall
Autoren |
C. Steinert |
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Sachgebiete |
15.8 Straßentunnel |
Tunnel 18 (1999) Nr. 1, S. 42-45 / Nr. 2, S. 36-52, 6 B, 6 T, 9 Q
Für das Rauchabsaugungssystem eines Straßentunnels sollte in der Regel ein Lkw-Brand zugrunde gelegt werden. Als Absaugleistung werden bei punktueller Absaugung über einen Deckenkanal 240 m³/s empfohlen, wobei vorteilhafterweise von beiden Kanalseiten je 120 m³/s abgesaugt werden. Nach einer Parameterstudie mit Hilfe des Zonenmodells FIGARO haben die Ansaugöffnungen mit Abständen von 35 m bis 50 m zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Dies entspricht auch den österreichischen Richtlinien RVS 9.261, wonach der Öffnungsabstand höchstens 50 m betragen darf. Als sensible Einflußgröße erweist sich die Auslösetemperatur zum Öffnen der Klappen. Bei einer empfohlenen Auslösetemperatur von 100 Grad Celsius und einem Klappenabstand von 35 m bis 50 m öffnen sich bei einem Pkw- Brand 1 bis 2 und bei einem Lkw-Brand etwa 4 bis 6 Klappen. Bei einer Kanalquerschnittsfläche von 10 qm bis 12 qm ergeben sich für die Öffnungsabstände von 35 m bis 50 m Öffnungsflächendichten zwischen 0,34 qm/m und 0,20 qm/m. Eine über die Kanalbreite schlitzförmig verlaufende Ansaugöffnung ist mehreren rechteckig angeordneten Öffnungen vorzuziehen. Die Stellung der Klappen im geöffneten Zustand wurde mit Hilfe eines Feldmodells für 3 Fälle untersucht, und zwar "horizontal nach unten abgesenkt", "an seitlichen Scharnieren aufgeklappt" und "über mittige Drehachse gedreht". Die Ergebnisse zeigen, daß alle 3 Möglichkeiten etwa gleichwertig sind. Wichtig ist, daß sich ein Rauchabsaugungssystem durch einen hohen Grad an Einfachheit auszeichnet und im Brandfall nahezu selbsttätig in Betrieb geht.