Detailergebnis zu DOK-Nr. 48967
Einsatzbereiche von Bahnkörpern mit halbhohen Borden
Autoren |
R. Schnüll U. Kloppe |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 16 (1998) Nr. 11, S. 31-38, 8 B, 1 T, 6 Q
Jahrelang bestand die Standardkombination von Bahnkörpern und Fahrbahnen aus zweistreifigen Richtungsfahrbahnen neben einem besonderen Bahnkörper mit hohen Borden. Vor allem bei geringer Flächenverfügbarkeit und bei geringen bis mittleren Verkehrsstärken raten die Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen ( EAHV 93) jedoch zu einstreifigen Richtungsfahrbahnen und besonderem Bahnkörper mit halbhohen Borden. Im Rahmen eines Forschungsauftrages wurden Einsatzempfehlungen für diese Kombination erarbeitet. Zu diesem Zweck wurden an fünf Untersuchungsstrecken in verschiedenen deutschen Städten empirische Erhebungen unter den Aspekten Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, Fahrzeiten und Störungen, Leistungsfähigkeit einstreifiger Richtungsfahrbahnen, Fahrgeschwindigkeiten der Nahverkehrsfahrzeuge durchgeführt. Außerdem wurden 15 Beispielstrecken in einer Dokumentation ausgewertet. Es wurde festgestellt, daß durch den Einsatz dieses Entwurfselementes keine erhöhten Sicherheitsrisiken für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Der Bahnkörper wird sogar durch Fußgänger als Überquerungshilfe genutzt. Hinsichtlich des Verkehrsablaufs stellte sich heraus, daß die Nahverkehrsfahrzeuge nur in geringem Maße durch Fußgänger oder durch Kfz-Überfahrungen des Bahnkörpers gestört werden. Bisher stehen vor allem Forderungen der Tiefbauämter und die Finanzierungspraxis nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf der Grundlage der BOStrab dem Einsatz dieses Entwurfselementes entgegen. Durch die Ergebnisse der Forschungsarbeit erweisen sich Bedenken beim Einsatz von besonderen Bahnkörpern mit halbhohen Borden aber als unbegründet. Vielmehr wurde eine gestalterisch gut integrierbare Querschnittsform für Fälle mit geringer Flächenverfügbarkeit und hoher Nutzungskonkurrenz gefunden.