Detailergebnis zu DOK-Nr. 48969
Mitbenutzung des Busfahrstreifens auf der B 127 durch mehrfach besetzte Kraftfahrzeuge - Analyse der Auswirkungen
Autoren |
G. Sammer L. Höfler W.J. Berger |
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Sachgebiete |
5.3.2 Verkehrssystem-Management 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Straßenverkehrstechnik 43 (1999) Nr. 11, S. 567-572, 6 B, 5 Q
Die Einrichtung von mbK-Fahrstreifen (mbK = mehrfach besetzte Kfz) als Einzelmaßnahmen ist innovativ und bringt bei geeigneter Umsetzung Vorteile für ihre Benutzer und die Allgemeinheit. In den Spitzenstunden ist die Freigabe des Busfahrstreifens für mbK für die Personen in Pkw mit drei oder mehr Insassen (3+) von deutlichem Vorteil und für (Linien)Busse kein Nachteil. Dies entspricht weitgehend auch den internationalen Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen (vgl. z.B. ICARO Consortium 1999 (2)). Für die Insassen der ein- oder zweifach besetzten Pkw und Lkw ergeben sich keine spürbaren Nachteile. Möglicherweise werden durch die initiierte Bewußtseinsbildung ausreichend Anreize geboten, zumindest das eine oder andere Mal diese Strecke nicht allein, sondern gemeinsam mit zwei oder mehr Personen zu befahren und den eigenen Pkw zu Hause oder an einem Treffpunkt stehen zu lassen. Aus der Anzahl der privaten Pkw am mbK-Fahrstreifen, deren Besetzungsgrad sowie ihrer Fahrzeitersparnis ergibt sich für die Insassen der legalen mbK-Fahrstreifen-Benutzer zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr eine personenbezogene Fahrzeitersparnis von rund 250 Personenstunden pro werktäglicher Morgenverkehrsspitze. In grober Hochrechnung kann daraus eine Größenordnung von jährlich 60.000 durch die Einführung des mbK-Fahrstreifens ersparten Personenstunden angenommen werden (250 Arbeitstage). Unter Heranziehung eines durchschnittlichen Kostensatzes von ATS 42,- pro Personenstunde (Pischinger et al. 1997) läßt sich daraus eine volkswirtschaftliche Ersparnis in einer Größenordnung von rund ATS 2,6 Mio. pro Jahr errechnen.