Detailergebnis zu DOK-Nr. 49166
Unsicherheiten bei den Schädigungskriterien für empfindliche Bauwerke bei der Einwirkung von Bodenschwingungen aus Bauarbeiten (Orig. engl.: Uncertainties in damage criteria for sensitive structures subjected to construction-induced ground vibrations)
Autoren |
C. Sagaseta J.M. Sánchez-Alciturri |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation 15.8 Straßentunnel |
Geotechnical engineering for transportation infrastructure - Theory and practice, planning an design, construction and maintenance: Proceedings of the Twelfth European Conference on Soil Mechanics and Geotechnical Engineering, Amsterdam, 7-10 June 1999. Rotterdam u.a.: Balkema, 1999, Vol. 1, S. 257-265, 7 B, 1 T, zahlr. Q
Die Annahme zulässiger Grenzen für Schwingungen, die von Bauarbeiten ausgehen, können nicht kritiklos für schwingungsempfindliche Bauwerke übernommen werden. Es wird über zwei Beispiele berichtet, bei denen die Beobachtungsmethode angewandt wurde, um aus den Beobachtungsergebnissen die Schädigungskriterien und die Art der Bauausführung fortlaufend zu optimieren. Im ersten Fall handelt es sich um einen Tunnel in hartem Fels in geringer Tiefe innerhalb eines Stadtgebietes. Aus den Messungen in den ersten Bauabschnitten wurden Kriterien entwickelt (zulässige Sprengstoffladungsmenge je Abschlag, Abschlagslänge usw.), die zu zulässigen Schwinggeschwindigkeiten im Bereich der umliegenden Bebauung führten. Im zweiten Fall handelte es sich um den Schutz der Höhlen von Altamira mit den berühmten Wandmalereien während der Herstellung der Baugrube für das neue Museumsgebäude. Zunächst wurden die Schwinggeschwindigkeiten gemessen, die (ohne Bauarbeiten in der Umgebung) allein durch natürliche Bewegungen und durch die Besucher der Höhlen entstehen. Daraus wurden zulässige Schwinggeschwindigkeiten abgeleitet, die auch durch die Bauarbeiten nicht nennenswert überschritten werden durften. Diese Geschwindigkeiten wurden durch ständige Messungen überwacht. Die Aushubarbeiten konnten zügig ausgeführt werden, wobei allerdings Sprengarbeiten nicht möglich waren.