Detailergebnis zu DOK-Nr. 49256
Die Anwendung einer SAMI-Schicht zur höhensparenden Überbauung einer Betonstraße in Schwedt
Autoren |
D. Großhans F. Schwäbe |
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Sachgebiete |
12.2 Betonstraßen |
Bitumen 61 (1999) Nr. 4, S. 131-137, 13 B, 3 T, 4 Q
Bei vorgegebenen, eng begrenzten Höhenverhältnissen ist es gelungen, eine dünnschichtige Asphaltüberbauung auf einer vorhandenen schadhaften Betonfahrbahn auszuführen. Der Aufbau der Überbauung besteht (von unten nach oben) aus SAMI-Schicht (SAMI = Stress Absorbing Membrane Interlayer), Asphaltbinderschicht 0/12 ( streckenweise erforderlich zum Ausgleich größerer Höhendifferenzen) und darauf heiß auf warm aufgebrachter Splittmastixasphaltdeckschicht 0/11. Für die SAMI-Schicht und für den SMA 0/11 wurde ein polymermodifiziertes Bitumen mit höherem Polymergehalt eingesetzt. Nach einigen Jahren Liegedauer befindet sich die Asphaltüberbauung in schadensfreiem Zustand. Es sind weder Rißbildungen infolge eines möglichen Durchschlagens der Fugen aus der Betondecke noch Verformungen (Spurrinnenbildungen) infolge der relativ dünnen Überbauung über einer harten Unterlage (Betondecke) vorhanden. Die hier beschriebene Erprobungsstrecke wird insbesondere bezüglich des Durchschlagens von Rissen weiter beobachtet. Die örtlich an Bohrkernen ausgewiesenen Verdichtungsmängel der Deckschicht an zwei Entnahmestellen und der Binderschicht an einer Entnahmestelle sowie die Überschreitung des in den ZTV Asphalt vorgegebenen Hohlraumgehaltes von max. 6 Vol.-% stellen einen Qualitätsmangel dar, haben jedoch nichts mit der praktizierten Bauweise zu tun. Diese Mängel sind auf eine Unterschreitung des in der Eignungsprüfung vorgegebenen Sollbindemittelgehaltes von 6,7 M.-% um i.M. 0,2 M.-% und im Maximum bis 0,5 M-% sowie auf eine ungenügende Verdichtung zurückzuführen. Schlußfolgernd aus diesen Feststellungen wird empfohlen, bei Anwendung von Bindemitteln mit höherem Polymergehalt (wie Cariphalte DA) künftig bei der Eignungsprüfung einen höheren Bindemittelgehalt zugrunde zu legen. Damit können die Verdichtbarkeit verbessert und Hohlraumgehaltsüberschreitungen eher vermieden werden. Die Durchführung erweiterter Eignungsprüfungen, die die Verdichtbarkeit und das Verformungsverhalten einbeziehen, erscheinen notwendig.