Detailergebnis zu DOK-Nr. 49274
Zur Geschichte der Straßenbegrünung
Autoren |
M. Thomas |
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Sachgebiete |
0.1 Straßengeschichte 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Bonn: Kirschbaum Verlag, 1999, 45 S., 22 B, 10 Q (Archiv für die Geschichte des Straßen- und Verkehrswesens (FGSV, Köln) H. 14) (FGSV-Nr. G 14). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/g-14
Das Heft vermittelt einen lebendigen und anregenden Einblick in die Motivationen und Grundlagen der Begrünung von Straßen seit dem Mittelalter. War es anfangs eine Affinität des Menschen mit seiner gewohnten Umgebung des Naturwaldes, die ihm Deckung und Schutz vor Witterungsextremen versprach, so bildeten sich sehr bald sehr praktische und nützliche Erleichterungen für die Unterhaltung und die Nutzung der Reisewege heraus. Die straßenbegleitenden Gehölze befestigen mit ihren Wurzeln die Straßenkörper, sind dem Reisenden Orientierung bei Nacht und Schnee, Wegweiser, Distanzanzeiger, Schattenspender und geordneter Raum in einer weitgehend unkultivierten Umgebung. Auch die Gewinnung von Bau-/Brennholz oder die Produktion von Obst hatten zeitweise eine Bedeutung. Mit dem veränderten Straßenbau dieser Jahre gewannen auch die Erkenntnisse einer naturgemäßen Einbindung Bedeutung, die von Prof. Seifert und anderen "Landschaftsanwälten" bei der Planung der Autobahnen entwickelt worden waren. Leistungsfähige Verkehrswege bedingen zwangsläufig Eingriffe in das Landschaftsgefüge, die durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Dies gelingt nur in einer abgestimmten Zusammenarbeit aller beteiligten Disziplinen. Mit der Einführung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 1976 hat sich der Anspruch von der reinen Straßenbegrünung hin auf eine umfassende Bewahrung und Entwicklung des Naturhaushaltes und der landschaftlichen Eigenart grundlegend gewandelt. Die Erfassung naturräumlicher Gegebenheiten, die planerische Aufarbeitung ihrer Anforderungen und die Durchführung wirksamer Ausgleichsmaßnahmen sind seither eine gesetzliche Aufgabenstellung an die Straßenverwaltungen.