Detailergebnis zu DOK-Nr. 49359
Erschütterungsschutz - Teil 1: Schwingungstechnische Grundlagen / Teil 2: Meßtechnik in der Baudynamik / Teil 3: Rechtliche Grundlagen - Beurteilung von Erschütterungen
Autoren |
H. Kramer M.O. Rosenquist H. Splittgerber |
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Sachgebiete |
14.6 Schwingungsmessungen, Erschütterungen |
Beratende Ingenieure 29 (1999) Nr. 6, S. 49-51, 5 B / Nr. 7/8, S. 41-44, 10 B / Nr. 9, S. 32-35, 5 B, 10 Q
Der Schutz gegen Umwelteinwirkungen ist in Länderbauordnungen und im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, nicht jedoch in vergleichbarer Form der Erschütterungsschutz. Im Februar 1999 fand in Hamburg ein Informationsseminar zum Thema "Erschütterungsschutz für Menschen und Bauwerke neben Verkehrswegen, Industrieanlagen und Baustellen" statt, in dem der Stand der Technik behandelt wurde. Zu den 3 Themenbereichen Grundlagen, Meßtechnik und Rechtliche Grundlagen werden in drei Folgen der Zeitschrift kurze Zusammenfassungen gebracht und die derzeit gültigen Regelwerke, Richtlinien, Empfehlungen und Normen des VDI, des Arbeitskreises "Baugrunddynamik" der DGGT, des DIN sowie der wesentlichen internationalen Fachgremien aufgeführt. Im Bericht über die Grundlagen werden Ergebnisse der Theorie über die Ausbreitung von Erschütterungen kurz beschrieben und auf die Energiefortpflanzung in der Übertragungsstrecke von der Quelle zum Empfänger hingewiesen. Letztere hängt vom Bodenaufbau ab, so daß die Reichweite gleicher Quellen sehr unterschiedlich sein kann. Bisweilen können entfernt liegende Empfänger stärker betroffen sein als näher liegende. Es sind Maßnahmen zur Verringerung der Erschütterungswirkungen möglich, an der Übertragungsstrecke durch Abschirmwände, an Gebäuden durch Bodenfederungen, Isoliermatten oder Federelemente. Die planenden Ingenieure sollten u.a. intensive Kenntnisse der Schwingungstheorie, der Seismologie und des Schwingungsverhaltens von Bauwerken (Eigenschwingungen, Resonanzen etc.) aufweisen. Der Bericht über die Grundlagen enthält ferner eine Klassifizierung zeitabhängiger Einwirkungen im Bauwesen nach ihren Zeitverläufen und ihrer Herkunft, z.B. periodische und nicht periodische Einwirkungen. Ziel der Meßtechnik und der nachgeschalteten Aus- und Bewertung ist die Bereitstellung von verläßlichen Meßergebnissen, um erhebliche Belästigungen von Menschen auch bei temporären Erschütterungsquellen, Schäden an Bauwerken und weitere unzulässige Erschütterungseinwirkungen zu verhindern. Hierzu werden die Meßgrößen Frequenz, Schwingweg, Schwinggeschwindigkeit und Beschleunigung genannt und anhand von Beispielen erörtert. Erschütterungen in Gebäuden sind atypisch. Menschen reagieren auf dieses Phänomen in aller Regel ablehnend. Der Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) hat 1994 einer Richtlinie über die Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungen zugestimmt. Es werden Anhaltswerte zur Beurteilung der Wirkungen kurzzeitiger Erschütterungen nach DIN 4150, Teil 3, u.a. in Wohnungen und in vergleichbar genutzten Räumen sowie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung nach der LAI-Richtlinie mitgeteilt.