Detailergebnis zu DOK-Nr. 49503
Wegweisung für den Radverkehr
Autoren |
D. Alrutz |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Straßenverkehrstechnik 44 (2000) Nr. 4, S. 168-174, 12 B, 2 T
Die Bedeutung einer eigenständigen Wegweisung für den Radverkehr zur Orientierung, zur Führung und Bündelung der Radfahrer auf verkehrssicher und möglichst angenehm befahrbaren Routen sowie als Öffentlichkeitsarbeit zur verstärkten Nutzung des Rades wurde in der Vergangenheit vielfach nicht erkannt. Die Wegweisung wurde als freiwillige Aufgabe von den kommunalen Gebietskörperschaften eher als Randaspekt einer Radverkehrsinfrastruktur angesehen, deren Durchführung oft auf örtlichen Einzelinitiativen beruhte. Mangels konkreter Vorgaben ist so die bisherige Praxis der Radverkehrswegweisung in Deutschland, anders als in zahlreichen anderen europäischen Ländern, durch eine wenig benutzerfreundliche breite Vielfalt geeigneter, aber auch ungeeigneter Systeme und Ausbildungsformen gekennzeichnet. Mit der wachsenden - auch wirtschaftlichen - Bedeutung des Fahrradtourismus ist in den letzten Jahren eine Trendwende deutlich erkennbar. Die Ausweisung von touristischen Radwanderrouten erlebt derzeit einen wahren Boom. Um so wichtiger ist in diesem Kontext die Etablierung eines benutzerfreundlichen Wegweisungssystems, das überregional einheitlichen Grundsätzen folgt. Diesem Ziel dient das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 1998 herausgegebene "Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr". In diesem Beitrag werden die wesentlichen Grundzüge des FGSV-Merkblattes von den konzeptionellen Grundsätzen und Anforderungen zur Einrichtung einer Radverkehrswegweisung über die konkreten Details und Vorgaben zur Ausbildung der Schilder und der Inhalte (z.B. Schriftgröße, Entfernungsangaben etc.) bis hin zur Erfordernis einer gründlichen Dokumentation der Wegweisung durch ein EDV-gestütztes, fortschreibungsfähiges Wegweisungskataster erläutert. Bereits ein Jahr nach Erscheinen des FGSV-Merkblattes lassen sich in Deutschland Erfolge in der gewünschten Richtung erkennen. Mehrere Länder (u.a. Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) haben den Kommunen und Landkreisen die Anwendung des Merkblattes empfohlen oder eigene an das Merkblatt angelehnte Bestimmungen eingeführt.