Detailergebnis zu DOK-Nr. 50041
Lärmschutz an Straßen (FA 23/98)
Autoren |
P. Bürkel W. Baumann W. Bossert |
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Sachgebiete |
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zürich: Vereinigung Schweizerischer Straßenfachleute (VSS), 2000, ca. 41 S., 8 B, 89 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 453)
In der Schweiz bestehen mit dem Umweltschutzgesetz und der Lärmschutzverordnung seit 1984 die gesetzlichen Grundlagen für die Anforderung an den Lärmschutz bei Straßenneubauten und Sanierungen. Sanierungsmaßnahmen blieben bisher auf Lärmschutzwände und -fenster beschränkt. Es fehlte ein Instrumentarium zum Vergleich verschiedener Maßnahmepakete und -strategien. Das Forschungsvorhaben sollte diese Lücke durch Entwicklung eines Kosten-Nutzen-Modells schließen. Die dafür benötigte Anzahl Lärmbetroffener lässt sich durch Auszählen von Wohnungen und Multiplikation mit einer mittleren Belegungszahl abschätzen. Dem Nutzwert einer Lärmschutzmaßnahme liegt eine Nutzenfunktion zugrunde, die anhand der Anzahl mittelstark und stark durch Straßenverkehrslärm gestörter Personen abgeleitet wurde. Bei Mittelungspegeln von 35 bis 45 dB(A) fühlen sich danach 5 % der Bevölkerung gestört. Bis 70 dB(A) steigt ihr Anteil auf 90 % und bleibt darüber konstant. Damit der Nutzen, der in verschiedenen Bereichen anfällt, miteinander verglichen werden kann, muss er entsprechend gewichtet werden. Die Wichtung hängt davon ab, wie viel die Ruhe in einzelnen Bereichen, Wohnung, Garten usw., wert ist und wie lange man sich in den einzelnen Bereichen aufhält, z.B. zu 70 % in der Wohnung und zu 13 % im Büro. In die Kosten gehen die Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten des Lärmschutzes ein. Zusätzliche Kosten entstehen durch erschwerte Zugänglichkeit zu Grundstücken oder durch Baubeschränkungen. Zur Überprüfung des Modells wurden zwei Testbeispiele durchgerechnet.