Detailergebnis zu DOK-Nr. 50157
Reduzierung des Lösemittelverbrauchs bei der Prüfung von Asphalt im Laboratorium
Autoren |
T. Wörner L. Löcherer |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Bonn: Bundesdruckerei, 2000, 248 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBW, Bonn) H. 791)
Die bei der Analyse von Asphalt im Laboratorium eingesetzten Lösemittel (chlorierte oder aromatische Kohlenwasserstoffe) können zur Gefährdung der Gesundheit der Menschen, die mit ihnen arbeiten müssen, führen. Es ist daher ein vorrangiges Ziel bei der Prüfung von Asphalt, die Möglichkeiten einer Substitution oder eine Reduzierung der Verbrauchsmengen zu realisieren. Diese Möglichkeiten werden im ersten Teil des Forschungsvorhabens untersucht. Der zweite Teil des Forschungsvorhabens beschäftigt sich mit einer nahezu konträren Fragestellung: Die europäische Normung sieht in dem Entwurf der DIN EN 1951 von 1995 ausschließlich das Lösemittel Dichlormethan vor, wenn am zurückgewonnenen Bindemittel die Bindemitteleigenschaften bestimmt werden. Deshalb werden im Rahmen dieses Forschungsvorhabens mit drei Lösemitteln ( Trichlorethen, Toluol und Dichlormethan) Extraktionen durchgeführt und die am zurückgewonnenen Bindemittel ermittelten Ergebnisse vergleichend dargestellt. Aus den an bis zu 23 unterschiedlichen Asphaltvarianten durchgeführten Untersuchungen ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Erkenntnisse: Die Bestimmung der Rohdichte von Asphalt ist auch möglich, wenn anstelle von Lösemittel Wasser verwendet wird. Die Bestimmung des Wassergehaltes kann hinreichend genau in der Wärmekammer ermittelt werden. Der Einsatz eines Mikrowellenherdes ist für die schnelle Bestimmung möglich. Die Wasseraufnahme im Vakuum kann anhand der vorliegenden Ergebnisse für die Ermittlung der Hohlraumgehalte von Asphaltprobekörpern nur bedingt eingesetzt werden. Der Ersatz der Lösemittel Toluol und Trichlorethen durch das Lösemittel Dichlormethan, wie es die europäische Normung vorsieht, ist differenziert zu sehen. Während die Bestimmung des Bindemittelgehaltes und der Korngrößenverteilung ohne Einschränkung auch mit Dichlormethan möglich ist, erscheint die Verwendung von Dichlormethan für die Rückgewinnung von Bindemittel, das weiter untersucht werden soll, als nicht günstiger. Außerdem ist Dichlormethan arbeitshygienisch nur graduell besser eingestuft als Trichlorethen und sein Dampfdruck ist 5-mal so hoch wie der des Trichlorethen. Aus diesen Gründen ist ein Verzicht auf Dichlormethan anzuraten.