Detailergebnis zu DOK-Nr. 50525
Kostenoptimierung und Einsparpotenziale in der betrieblichen Straßenunterhaltung
Autoren |
H. Hanke |
---|---|
Sachgebiete |
2.2 Unterhaltungskosten 16.0 Allgemeines |
Straßenverkehrstechnik 45 (2001) Nr. 1, S. 12-18, 4 B, 5 Q
Nicht erst die Mittelknappheit in den öffentlichen Kassen verpflichtet die Straßenbauverwaltungen der Länder, alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst konsequent auszuschöpfen, sondern auch die Konkurrenz zu Privaten, verbunden mit Überlegungen seitens der Politik in Richtung Privatisierung. Eine Reform des Unterhaltungs- und Betriebsdienstes ist unbedingt erforderlich. Dabei gilt es neben der Modernisierung der Arbeitsmethoden und -verfahren vor allem auch, die veralteten Strukturen und Arbeitsweisen der öffentlichen Verwaltung aufzuweichen, die sich insbesondere im unbeweglichen Haushalts-, Dienst- und Vergaberecht manifestieren. Die Privatisierung ist jedoch nicht das Allheilmittel für die Optimierung des UI-Dienstes. Der UI-Dienst hat hoheitliche Aufgaben und Dienste für die Allgemeinheit und die Volkswirtschaft zu erbringen, die nicht einfach einem Profitstreben ohne Sicherung der Qualität preisgegeben werden können. Daher ist das staatliche UI-Modell, bei dem allerdings die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Privaten konsequenter als bislang genutzt werden, die insgesamt beste und preisgünstigste Lösung, wenn im Rahmen einer umfassenden Reform des Ul- Dienstes die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit weiter optimiert werden. Der Beitrag beschreibt am Beispiel des hessischen Ul-Dienstes, bei dem die Reformen schon weitgehend umgesetzt sind, die verschiedenen Ansatzpunkte zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit, zeigt Möglichkeiten für die praktische Umsetzung und die dabei auftretenden Probleme auf und macht Aussagen zu den Einsparungs- und Optimierungspotenzialen. Ziel dabei ist, die Zukunft des staatlichen UI-Dienstes und dessen Arbeitsplätze zu sichern, indem die gewohnt hohe Qualität noch wirtschaftlicher als bislang erbracht wird.