Detailergebnis zu DOK-Nr. 50546
Einfluss größerer Fahrzeuge auf den Verkehrsablauf in Abhängigkeit von der Mittelstreifenbreite (Orig. engl.: Operational impacts of median width on larger vehicles)
Autoren |
D.W. Harwood W.D. Glauz |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte 5.12 Straßenquerschnitte 5.21 Straßengüterverkehr |
Washington, D.C.: National Academy Press, 2000, 68 S., 26 B, 27 T, 26 Q, Anhang (NCHRP Synthesis of Highway Practice H. 281)
An Knotenpunkten bzw. in Wendefahrbahnen können größere Straßen mit Mitteltrennung bezüglich des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit bei Linksabbiege-, Kreuz- bzw. Wendevorgängen Probleme bereiten, da durch diese Bewegungsvorgänge selbst oder aber während der Wartezeiten sehr viel Fläche auf den durchgehenden Fahrstreifen eingenommen wird. Auf den in der Untersuchung betrachteten "urban and rural arterial highways" ergeben sich ganz besonders große Probleme, da hierfür nach den Entwurfsempfehlungen der AASHTO schmale Mittelstreifen mit einer Breite von 1,20 m zulässig sind, gleichzeitig aber Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 23 m auf diesen Straßen verkehren. Die in den USA zugelassenen, noch längeren Fahrzeuge dürfen dagegen den untersuchten Straßentyp in der Regel nicht benutzen. Vor diesem Hintergrund werden nach der Darstellung der derzeitigen richtliniengerechten Entwurfspraxis die Probleme durch größere Fahrzeuge beschrieben. In Abhängigkeit von der Problemlage werden alternative Entwurfsvorschläge vorrangig für unsignalisierte Knotenpunkte unterbreitet. Dieser Teil wird durch eine Umfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesstaaten abgerundet, in der die Erfahrungen mit den Problemen abgefragt wurden. Insgesamt wird für außerörtliche unsignalisierte Knotenpunkte im Zuge dieses Straßentyps empfohlen, die Mittelstreifenbreite so zu bemessen, dass sich an den Knotenpunkten übliche kreuzende Fahrzeuge zwischen den durchgehenden Fahrstreifen der übergeordneten Straße aufstellen können. Innerhalb bebauter Gebiete soll dagegen die Mittelstreifenbreite aus Sicherheitsgründen nur unter Berücksichtigung der Linksabbieger dimensioniert werden. Nur in Ausnahmefällen sollten hier auch die kreuzenden Fahrzeuge berücksichtigt werden.