Detailergebnis zu DOK-Nr. 50548
Vorläufige Hinweise zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen (VHRR)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.14 Nebenbetriebe (Tankstellen, Raststätten) |
Bonn: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1999, 19 S., 3 B, Anhang
Die vom BMVBW mit Rundschreiben vom 18.10.99 eingeführten VHRR überdecken und ergänzen die "Richtlinien für die Anlage der Nebenbetriebe und ihrer Verkehrsanlagen (RAN)" 1971 und die "Richtlinien für Rastanlagen an Straßen Teil 1: Allgemeine Planungsgrundsätze, Landschaftsgestaltung, Ergänzende Planungsgrundsätze für unbewirtschaftete Rastanlagen (RR1)" 1981, bis die derzeit laufende Überarbeitung zur "Richtlinien für Rastanlagen an Straßen (RR)" abgeschlossen ist. Die VHRR konzentrieren sich dabei weitgehend auf die Situierung und die geometrische Gestaltung. Bauliche und landschaftliche Gestaltung sind noch den alten Regelwerken zu entnehmen. Ein überschlägiges Bemessungsverfahren für die Anzahl der erforderlichen Parkstände ist vorgesehen, bei der ersten Verteilung aber lediglich zur Nachlieferung erwähnt. Einleitend werden in den VHRR allgemeine Hinweise zur Standortwahl gegeben. Die Vorgaben für die Entwurfselemente wurden geringfügig überarbeitet, um Flächeneinsparungen zu erreichen, aber umgekehrt auch den zugenommenen Fahrzeugabmessungen (z.B. 15 m- Busse) Rechnung zu tragen. Durch Prinzipskizzen werden auch Regellösungen für eingeschränkte Randbedingungen, z.B. beschränkte Entwicklungsbreite, Entwicklungslänge oder schwachen Lkw-Verkehr gegeben. Gegenüber den RR1 wird eine Trennung von Pkw- und Lkw-Verkehr angestrebt. Bei den bewirtschafteten Rastanlagen sind großzügig bemessene Rastflächen mit Sitzgruppen vorgesehen. Die VHRR sollen auch bei der Umgestaltung bestehender Strecken (z.B. sechsstreifiger Ausbau) angewandt werden.