Detailergebnis zu DOK-Nr. 50857
Überprüfung der Grenzlinie zwischen der hoheitlichen Macht bei der Durchführung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und den Grundrechten der Bürger (Orig. engl.: Reexamination of the line between governmental excercise of the police power and eminent domain)
Autoren |
R.D. Netherton |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 3.0 Gesetzgebung |
Washington, D.C.: Transportation Research Board (TRB), 2000, 60 S., Anhang (NCHRP Legal Research Digest H. 44)
Vornehmliche Aufgabe der Straßenbauverwaltungen und der Verkehrsbehörden ist es, bei der Durchführung ihrer Projekte die Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung, der Verordnungen und der Richtlinien zu beachten und deren Entwicklung zu verfolgen. Dieser Bericht setzt die Politik des Nationalen Kooperativen Fernstraßen- Forschungsprogramms (NCHRP) fort, die Straßenbauverwaltungen über die sie betreffenden Gesetze aktuell zu informieren. Hierzu wird in diesem Heft der Standpunkt zu der Frage überprüft, wo die Grenze zwischen den hoheitlichen Befugnissen bei der Durchführung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und den Belangen der betroffenen Rechtseigentümer zu ziehen ist. Ausgehend von der Entwicklung der amerikanischen Rechtsgrundlagen mit dem hohen Stellenwert des privaten Eigentums erläutert der Autor die Voraussetzungen, nach denen in privates Eigentum eingegriffen werden kann (öffentlicher Zweck und Nutzen, Gemeinwohl, zeitliche Inanspruchnahme), ebenso die Bestimmungen, aufgrund derer die Eingriffe entschädigt werden können (Enteignungsausgleich, Entschädigungen für Nutzungsbeeinträchtigungen und Wertminderungen, Schaden/Nutzen-Analyse), die gesetzliche Definition der Eigentumseingriffe und die diesbezügliche Rechtsprechung (gesetzliche Hilfsmittel, Gesetze zum Schutz des Privateigentums, Regulations- und Kompensationsgesetze, Entschädigungsrichtlinien, bundesgesetzliche Eigentumsregelungen), die Beschlüsse zu Eigentumseingriffen bei Durchführung des Verkehrsbauprogramms ( Regelungen für Fernstraßen- und Schienenprojekten unter Berücksichtigung der Umweltbelange). Der Anhang des Heftes führt tabellarisch die gesetzlichen Regelungen von 16 Bundesstaaten über Eigentumseingriffe auf.