Detailergebnis zu DOK-Nr. 50969
Keine Klagebefugnis des Grundstückseigentümers bei rechtsmißbräuchlichem Erwerb des Grundstücks (Urteil des BVerwG vom 27.10.2000 - 4 A 10.99)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 14 (2001) Nr. 4, S. 181-182
Der Eigentümer eines Grundstücks, das von einer Straßenbaumaßnahme betroffen ist, kann sich im Planfeststellungsverfahren und einem anschließendem Rechtsstreit mit dem Argument zur Wehr setzen, sein Eigentumsrecht und öffentliche Belange seien bei der Planung nicht hinreichend beachtet worden. Eine derartige Klagebefugnis steht ihm aber nicht zu, wenn die Eigentümerstellung rechtsmissbräuchlich erworben worden ist. Dies ist anzunehmen, wenn das Eigentum nicht erworben wurde, um das Grundstück zu nutzen, sondern nur, um die formalen Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob sich an der tatsächlichen Nutzung etwas geändert hat und ob für die Eigentumsübertragung ein wirtschaftlicher Gegenwert geflossen ist.