Detailergebnis zu DOK-Nr. 51116
Hamburger U-Bahn deutlich leiser
Autoren |
F. Krüger G. Witte |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Nahverkehr 19 (2001) Nr. 5, S. 20-26, 9 B, 6 T, 11 Q
Bei der Hamburger Hochbahn AG wird der U-Bahn-Fahrzeugpark durch modernere und geräuschärmere Fahrzeuge ausgetauscht. Gleichzeitig werden auf dem oberirdischen Streckennetz 60 % der Holzschwellen durch Betonschwellen ersetzt. Nach der Verkehrslärmschutzverordnung müssen bei einem Streckenneubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung Betonschwellen mit einem Geräusch-Malus von 2 dB(A) belegt werden. Bei einem Schwellenaustausch handelt es sich aber nicht um eine wesentliche bauliche Veränderung im Sinne der Verordnung. Trotzdem sollte geklärt werden, ob Betonschwellen die Emission des Schienenverkehrs erhöhen. Dazu wurden Messungen der Vorbeifahrtpegel eines neuen U-Bahn-Fahrzeugs an Beton- und Holzschwellen in 7,5 m Entfernung durchgeführt. Tatsächlich zeigte sich, dass Betonschwellen nicht zu höheren Emissionen der neuen Fahrzeuge führen als Holzschwellen, sodass der Malus von 2 dB(A) für Betonschwellen nicht gerechtfertigt ist. Weitere Geräuschmessungen an mehreren neuen U-Bahnen in 25 m Entfernung deuteten darauf hin, dass die Emissionen der neuen Hamburger U-Bahnen durch die derzeit gültigen Regelwerke um bis zu 10 dB(A) überschätzt werden.